Freibetrag bei Unterhalt?

  • Hallo,


    Ich hab mich hier mal durchgewühlt, aber nichts passendes gefunden. Hoffe ich hab nix übersehen und langweile euch nu ;)


    Meine Eltern sind geschieden, ich bin von daheim ausgezogen und studiere. Mit dem Unterhalt, den vor allem mein Vater mir zahlt komme ich klar, aber zum zurücklegen bleibt nichts übrig. Sobald ich z.B. einen 400€-Job annehme, kürzt mein Vater aber den Unterhalt, was ja auch rechtlich korrekt ist und ich hab tatsächlich nichts davon.


    ALG-Empfänger zum Beispiel haben ja einen bestimmten Freibetrag, den sie im Monat dazuverdienen dürfen, ohne dass das ALG gekürzt wird (160€ oder so).


    Gibt es sowas bei Unterhaltsempfängern auch? Kann ich z.B. ein Wochenende im Monat im Krankenhaus arbeiten (das wären nämlich ziemlich genau 160 €), ohne dass mir das mein Vater vom Unterhalt abziehen kann?


    Meinen Vater bzw. seinen Anwalt kann ich ja schlecht fragen ;) Hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.


    Liebe Grüße und schonmal vielen Dank!

  • Hallo erstmal, also Du hat einen gewissen Freibetrag auch schon wegen der Fahrtkosten zum Job, wie hoch der genau ist kann ich dir nicht sagen.
    Aber jetzt noch eine Rüge, Dein Text liest sich fast so, nach dem Motto " Wieviel brauch ich nur zu Arbeiten ohne das mir etwas Abgezogen wird"
    Wenn Du auf 400€ Arbeiten kannst, warum tust Du es dann nicht, um auch Deinen Vater etwas zu entlasten.

  • Hey,


    ähm.... ich gebe zu mein Mitleid mit meinem Vater hält sich in Grenzen. Und ich gebe zu, dass mir mein Studium wichtiger ist als so manches. Aber ich studiere nicht ohne Grund Medizin und habe immmer gerne im Krankenhaus gearbeitet, daran liegts nicht.


    Soviel vielleicht zum Missverständnis: Ich frage hier, ob die o.g. Möglichkeit besteht.Wenn ja, bin ich dankbar für die unkomplizierte Auskunft. Wenn nicht, find ich das schade, aber auch ok.


    Lg