Einkommensanrechnung

  • Hallo, ich schilder euch mal kurz mein problem und ich hoffe mir kann einer sagen ob das so richtig ist:
    Also ich arbeite erst seit dem 20.04.2010 wieder. vorher hatte ich ein jahr elternzeit.. der antrag läuft über meinen freund.
    Also wir hatten immer ( in der elternzeit) mit allem: also mein elterngeld, kindergeld, miete und der leistung von meinem freund 1725€ im monat. jetzt geh ich wieder arbeiten und seit dem haben wir nur pronbleme.im mai habe ich nur 327€ gehalt bekommen(hab ja auch noch nicht viel gearbeitet. nach langem hin und her haben wir von der arge miete (589€) 1410€ bekommen. Unser sachbearbeiter hat mir telefonisch versichert das es uns finanziell nicht schlechter geht wernn ich wieder arbeite. diesen monat hab ich 908€ gehalt bekommen+580 miete. die bertechnung für diesen monat haben sie erst am freitag fertig gehabt. und wir bekommen nichts nur eine nachzahlung von letzten monat in höhe von 31€ wenn ich mir unseren anspruch im internet ausrechne bekommen wir mehr. das kann doch hinten und vorne nicht stimmen. die vom amt sind doch echt...,.. hinzu kommt noch das wir ständig neue sachbearbeiter hsben., ich weiß gar nicht an wen ich mich wenden soll. beschwert haben wir uns auch schon. manchmal hab ich das gefühl die wollen uns schikanieren.
    sorry ist etwas lang geworden.
    lg,joyluv

  • Da du wieder arbeitest wird natürlich dein Lohn mit eingerechnet (Zuflußprinzip, wenn Lohn auf Konto, in dem dem Monat auch die Anrechnung). Die Rechner im Netz sind nicht 100%ig, also würde ich mich nicht darauf versteifen, sind meist nur in etwa Beträge. Ihr müßt alles berücksichtigen, Lohn von dir und ihm, Kindergeld.

  • Das die Arge mein Gehalt mit anrechnet ist klar. ich hab mir jetzt den aktuellen bescheid mal genau angeschaut und der stimmt vorne und hinten nicht. das was da drauf steht haben wir die letzten drei monate nicht bekommen. jetzt sollten wir eigentlich ne nachzahlung von 31€ von letzten monat bekommen. der bescheid ist vom 15.06.2010 und das geld ist immernoich nicht da.
    ich könnt echt kotzen mit dem amt.
    das kann doch so nicht stimmen oder??
    Lg, Jacky

  • Hab da nochmal ne andere frage. kann mein freund ein darlehen bei der arge beantragen???? oder hat er da keine chance. Und könnte ich eine fahrkarte bei der arge bekommen?? ich bekomme ja nur anteilig geld von der arge weil ich ja arbeite.
    LG, Joyluv

  • Für solche Fälle wie Deinen gibt es bei Arbeitsaufnahme und zwar auf Antrag das sogenannte Überbrückungsgeld welches Dir bei Arbeitsaufnahme helfen soll finanzielle Nachteile abzufedern. Überbrückungsgeld braucht nicht zurückgezahlt zu werden. Auch können bei Bedarf Fahrtkostenbeihilfen bzw. Bekleidungsgeld geltend gemacht werden wenn z.B. Deine Tätigkeit spezielle Arbeitsschutzbekleidung ( Schuhe etc.) erfordert und der Arbeitgeber hierfür nicht aufkommt oder diese bereit stellt.
    Anstelle des Überbrückungsgeldes wäre auch das Einstiegsgeld sinnvoll gewesen welches Du als monatlichen Festbetrag und zwar bis zu einem halben Jahr nach Arbeitsaufnahme bekommen hättest. Auf die Frage des Darlehens vermutlich zum Zwecke des Lebensunterhaltes bzw. für rein private Zwecke scheint mir dies völlig erfolglos. Solche Darlehn sind Zweckgebunden z.B. Waschmaschine defekt oder Mietkautionen wenn die ARGE den Umzug verlangt etc..
    Wie BineNRW schon schreibt, kannst Du Dich auf die Rechner im Netz nicht 100 % verlassen und die Resultate haben keine Rechtskraft.
    Weiterhin solltet Ihr wenn Euch Euer Leistungsbescheid nicht ganz geheuer vorkommt, einen Überprüfunsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dies ist auch dann noch möglich, wenn die 4 wöchige Widerspruchsfrist abgelaufen ist ( bis 5 Jahre rückwirkend ) Hier könnt Ihr dem Amt auch eine angemessene Frist für die Bearbeitung bzw. den Abschluß der Überprüfung setzen.

  • Da muß ich charly599 Recht geben. Leider werdet Ihr davon nun nix mehr beantragen können. Denn diese Zusatzleistungen müssen in der Regel nach unterzeichnen des AV und vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Unwissenheit ist da leider kein Argument, um eine späte Beantragung durchzuführen. Leider.
    Schade das wir da nicht bessere Vorschläge haben. Ich würde aber trotzallem den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, ganz formlos.
    Gibt es bei Euch keine "Sozi-Fahrkarte"? Hier bekommt man auf dem Bürgerbüro mit ALG Bescheid einen Sozipass, damit kann ich eine Monatskarte für 19eus kaufen, die sonst fast das doppelte kostet.