Meine Schwester , alleinerziehende Mutter eines 11 Wochen alten Babys bekommt Hartz 4 .Sie lebt in einer 56 qm Wohnung mit Schimmelbefall. Da Sie gelernte Malerin ist kann sie ihn zwar beseitigen ,aber aber auf Grund einer feuchten Wand tritt der Schimmel immer wieder auf. Sie möchte jetzt (zum Schutz des Babys,wegen Schimmelgefahr) in eine neue Wohnung( 65 qm /300 € Kaltmiete/100 € Nebenkosten ) ziehen, die sie bereits in Aussicht hat.
Ihr SB sagte ihr jedoch,das die Arge die gesamten Mietkosten nicht übnernehmen würden, da die alte 56 qm Wohnung ausreichend wäre.
Frage : Hat meine Schwester unter diesen Umständen ein Anrecht auf die Bezahlung einer 65 qm Wohnung ?
Sie muß sich schnell entscheiden, da die Wohnung ansonsten anderweitig vergeben wird .
Habt Dank Steinzeitler
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sie muss dem vermieter frist setzen zur schimmelbeseitigung usw.
außerdem ist frage sehr kompliziert
also beantrage, widerspruch einlegen und eventuell eilverfahren vor dem sozialgericht, da ja wohnung sangebot befristet
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....Sehr schwierig, da jedes Bundesland anders entscheidet...
Eigentlich müsste Sie Ihrem Vermieter erst auffordern, den Schimmel zu beseitigen, aber dies ist meist eh aussichtslos...
Sie sollte Photos des Schimmelbefalls machen, diese sind als Bewis bei der Arge immer gut. Ist die Wohnung mit Schwarzschimmel befallen, darf Sie sofort ausziehen, da dieser sehr gesundheitsgefährdend
ist.So nun zum eigentlichen Fall:
Für Sie allein stehen 45 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, für ein
Kind sind es 12 oder 15 Quadratmeter...Ich kenne Fälle, wo es übernommen wird, aber es gibt auch genügend Bedürftige, welche die Restsumme leider aus Ihrem Eigenbedarf decken müssen...!!
Auf lange Sicht sollte Sie sich aber eine "passende" Wohnung suchen, da die Arge Sie auch zwingen kann, sich entsprechenden Wohnraum zu suchen...
In dem Sinne, alles Gute!!!:)
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Ein Geschenk für die werdende Mutter.
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