Seit nun mehr als 4 Jahren kämpfe ich um die Rechte meiner Kinder. Nun ist endlich ein Unterhaltstitel da jetzt muss ich erfahren das mein Exmann ausgewandert ist , im Ausland lebt und arbeitet.
Heute war ich nun bei unserem anwalt und selbiger meinte da müßen wir eben sehen was das Gericht sagt.
Meine Frage nun : kann sich mein Exmann durch seinen Weggang aus Deutschland der Unterhaltspflicht entziehen?
Kennt sich jemand mit der Gerichtsbarkeit in einem der anderen EU-Staaten aus?
Wie lange muss ich denn noch warten das meine Kinder zu Ihrem Recht kommen?
Immerhin wir gerade jetzt von Sparen geredet, warum muss in diesem Staat immer also so peinlichst Bürokratisch sein , kann man Ihn nicht einfach mit einer Einstweiligen Verfühgung daran hindern nach einem Besuch bei seinen Eltern in Deutschland zurück zu gehen?
Wer etwas weiss bitte bitte melden
Danke