Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich bin fristgerecht zum 20.05.2010 gekündigt worden und habe mich auch sofort arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Nun habe ich aus meiner Ausbildung, die im August 2009 endete noch einen Restanspruch auf ALG1.
Ich habe einen Antrag auf ALG2 gestellt, wo sich das Amt absolut quer stellt.
Ich habe eine Rückzahlung des ALG1 (für Mai) am 03.06.2010 erhalten. Dieses Gedl will die ARGE als "Einkommen" für den Monat 06/2010 geltend machen [soll lt. dem Zuflußprinzip ja auch gerechtfertigt sein].
Das Gehalt für den Monat Mai wird in 2 Teilen ausgezahlt!! Einen Teil habe ich Ende Mai erhalten, [der nicht anrechnungsfähig ist, da noch im Mai zugegangen] eine Restzahlung von ca.130€ werde ich am 20.06.2010.
Lt. der ARGE habe ich somit für den Monat Mai Einkommen von:
ALG1-Nachzahlung-Mai: 154€
Geahltsnachzahlung Mai: 130€ = 284€!!!!
Das ist ja auch alles noch recht klar, da mir das Geld ja ab dem 20.06.2010 zur Verfügung steht.
Nun meine Frage: Ende des Monats bekomme ich wieder ALG1 für den Monat 07/2010. Dies wird wohl noch im Monat 06/2010 eingehen, da ALG1 ja im Vorraus bezahlt wird.
Darf mir die ARGE das ALG1 für 07/2010 JETZT schon als Einkommen anrechnen, obwohl ich das Geld noch nicht bekommen habe (es steht mir ja noch nicht zur Verfügun!), oder darf die ARGE das ALG1 erst anrechnen, wenn es bereits ausgezahlt worden ist!?
Bitte um Hilfe... Lg