Hallo, wie genau soll man diese Bescheinigung verstehen. Mein Sohn unter 21) ist seit 05.2008 arbeitssuchend bei der Arge gemeldet und bezieht seitdem Alg2und Kindergeld. Jetzt überprüft die Familienkasse und wollte rückwirkend eine Bescheinigung vom Amt. In diesem Zeitraum wurde er 2 mal 100 % sanktioniert und genau diese Zeiträume haben sie so wie ich es sehe nicht bescheinigt.
Hiermit bestätigen wir, dass der Obengenannte............ seit 05.05.2008 bis 31.10.2009 und vom 01.02.2010 bis 30.04.2010nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und als Arbeitssuchender bei der Kommunalen Verm.................gemeldet ist bzw. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann und somit Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei uns ist.
Weiterhin wurde der Kunde darauf hingewiesen alle Berwerbungsbemühungen die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsstelle nötig sind nachzuweisen,so dass diese Vorraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld erfüllt sind.--------------------------------------------------------------------------
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Ich verstehe nicht ganz warum
1. hier irgendwie alle drei Möglichkeiten angegeben sind. Soviel ich weiß reicht es der F-Kasse doch aus wenn ein unter 21 jähriger ohne Arbeitsplatz arbeitssuchend gemeldet ist! Ausbildungssuchend ist doch wieder eine andere Variante oder?
Und wie ist der letzte Satz gemeint?
2. Warum ausgerechnet die jeweiligen 3 monate wo er 100% sanktioniert wurde hier nicht auftauchen; oder sehe ich da was verkehrt?Man wird doch wohl nicht automatisch als arbeitssuchen abgemeldet wenn man keine Leistug mehr bezieht oder?Normalerweise hatte er nämlich bewillgte Leistungen bis Juli 2010 die aber seit Mai bis Juli gestrichen sind.
Sorry, ( für den langen Roman) aber vielleicht fasst sich ja jemand in Geduld und kann mir Antwort geben , mir brennt das auf der Seele weil ichs nicht versteh' Mir erscheint die Bescheinigung für die Kasse nicht korrekt.