Hallo, kann mir jemand helfen dringend!!!!!!!!!
Mein Sohn zieht mit seiner Freundin zusammen, beide behindert. Mein Sohn bekommt Grundsicherung und ist vorm Stichtag 2005 aus gezogen, somit hatte er schon eine eigene Wohnung. Freundin wohnt zu Hause, ist aber alles da zu klein und nun ziehen beide zusammen. Sie bekommt keine Grundsicherung bzw. das Amt will sich weigern weil Sie noch keine 25 Jahre ist.
Jetzt hat mein Sohn seine Bewilligung erhalten und da wurde die Grundsicherung als eheliche Gemeinschaft berechnet, ist das OK?
Ich habe gehört das dieses erst nach 1 Jahr als eheliche Gemeinschaft gewertet werden darf.
Erstausstattung hat er auch noch nie bekommen, hatten wir immer finanziert, besteht da ne Aussicht was zu beantragen?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen und ich bedanke mich jetzt schon dafür.
LG
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