Bekannte von mir beantragen ab Juli 2010 die Grundsicherung im Alter nach SGB XII.
Zu erwartende Monatliche Beträge ab Juli 2010:
Rente der Frau 495 EUR (nach Abzug der Krankenkasse), Ehemann 591 EUR. Dabei Zuschuss zur KV enthalten (Privat versichert bei der DKV), weil bis dato gewerblich tätig.
Beide wohnen in ihrem Eigenheim seit 1976. Fertigstellung des Eigenheims war auch 1976. Betrifft Neue Bundesl. (Sachsen). Die Wohnfläche: 100 qm.
Gibt es für die Kosten der Unterkunft eine pauschallierung oder muss jeder Posten genau (z.B. mittels Buchhaltung) nachgewiesen werden (auch rückwirkend).
Eigenheim als Vermögen, wenn ja, wie sind Freibeträge geregelt?
Lohnt sich der Antrag?