GS im Alter

  • Bekannte von mir beantragen ab Juli 2010 die Grundsicherung im Alter nach SGB XII.


    Zu erwartende Monatliche Beträge ab Juli 2010:


    Rente der Frau 495 EUR (nach Abzug der Krankenkasse), Ehemann 591 EUR. Dabei Zuschuss zur KV enthalten (Privat versichert bei der DKV), weil bis dato gewerblich tätig.
    Beide wohnen in ihrem Eigenheim seit 1976. Fertigstellung des Eigenheims war auch 1976. Betrifft Neue Bundesl. (Sachsen). Die Wohnfläche: 100 qm.


    Gibt es für die Kosten der Unterkunft eine pauschallierung oder muss jeder Posten genau (z.B. mittels Buchhaltung) nachgewiesen werden (auch rückwirkend).


    Eigenheim als Vermögen, wenn ja, wie sind Freibeträge geregelt?


    Lohnt sich der Antrag?

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Das Ganze ist zu vergleichen mit der KDU bei ALG II. Auch die Beträge sind bis auf ein paar Cent die selben. Ist halt nur ein anderer Leistungsträger, nämlich das Sozial/Versorgungsamt.Auch müssen nicht ständig neue Belege beigebracht werden.
    Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gemachten Angaben bei Antragstellung. Alledings auch gilt hier wie bei ALG II, Veränderungen sind dem Leistungsträger unverzüglich mittzuteilen.
    Besser für den Leistungsempfänger ist, dass es keine Bedarfsgemeinschaften gibt und Einkommen anderer Familienmitglieder nicht relevant sind.