Erstattung der Umzugskosten

  • Mein Lebensgefährte und ich werden umziehen, weil ich im August eine Ausbildung anfange. Der Wohnungswechsel ist von unserer jetzigen Arge genehmigt worden. Die neue Wohnung ist ungefähr 550 km von der alten Wohnung entfernt. Momentan wohnen wir noch in einer 3-Raum-Wohnung inklusive Keller. Die Wohnung liegt im 5. Stock ohne Aufzug. Beim Umzug kann uns leider keiner unserer Familie und Freunde behilflich sein.


    Steht uns vielleicht ein Umzugsunternehmen zu, weil wir ja schlecht unsere ganzen Möbel und Elektrogeräte alleine aus dem 5. Stock tragen können? Meine Sachbearbeiterin sagte, dass sie nur einTransporter und die zugehörigen Spritkosten, ohne einen Fahrer oder ähnliches, genehmigen wird. Da da taucht wieder ein neues Problem auf. Denn wir beide haben nur einen Führerschein der Klasse B. Also können wir keinen großen LKW fahren, den wir allerdings benötigen um unsere ganzen Sachen aufeinmal runterfahren zu können. So müssten wir dann mit dem Transporter den wir fahren dürfen mindestens zweimal zur neuen Wohnung fahren.


    Sind die dabei entstehenden Kosten nicht ähnlich hoch, wie die die durch ein Umzugsunternehmen entstehen würden? Was kann ich machen um doch ein Umzugsunternehmen genehmigt zu bekommen?