Erstaustattung

  • Hallo.


    ich habe folg. Problem:


    ich wohne seit 2 Jahren in einer WG die von einer Sozialpädagogin betreut wird.


    jetz habe ich endlich eine wohnung gefunden, es wird alles übernommen (miete und Kaution)



    das zimmer in der WG war leer, deshalb hatte ich einen antrag auf erstaustattung gestellt.


    in der wohnung die ich jetz gefunden habe ist keine küche drin, darf ich die beantragen?


    bzw. was darf ich zu den sachen die ich schon habe noch beantragen. ( Bett, Kleiderschrank, Geschirr,)


    ich brauche natürlich einige sachen für bad küche etc.


    und bekomme ich eine neue küche oder muss ich eine gebrauchte nehmen, die küche ist nicht wirklich groß und ich habe schon veruscht über ebay eine zu bekommen (habe auch eine gefunden, aber wenn ich jetz steiger ist das ja bindend und ich weiß nicht ob ich die bezahlt bekomme)


    wisst ihr eine seite wo man nachsehen kann wieviel man für was bekommt?


    ich weiß klingt komisch das ich keine ahung habe obwohl ich eine sozialpädergogin habe, aber die hat noch weniger ahnung als ich...


    danke!


    lg regina

  • Hallo,
    bei mir (wohne in NRW) war es so, ich mußte alles aufschreiben, was ich brauche und dann wurde ausgerechnet, anhand von Pauschalsummen, wieviel ich bekomme. Nachdem mir das Geld ausbezahlt wurde, hatte ich 4 Wochen Zeit, bis ich Quittungen, Kaufverträge o.ä. einreichen mußte.
    Es war dabei völlig unerheblich, ob neu, ob gebraucht, ob von Ebay oder sonstwas, solange ich alles darlegen konnte, war es ok. Selbst private Kaufverträge wurden anerkannt.
    Man muß halt nur über jeden Cent Rechenschaft ablegen können.
    Wie gesagt, in NRW ist es so. Kann natürlich woanders nicht so gehandhabt werden.
    Viel Erfolg.