Hallo,
ich brauche mal Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Meine Nachbarin, lebt mit ihrem Lebensgefährten in einer BG. Die beiden haben jetzt seit 01.06. 30% Sanktionen.
Ab wieviel Prozent Sanktionen steht den beiden ein Lebensmittelgutschein zu?
Und ist das irgendwo im SGB geregelt?