Pflegegeld

  • Pflegegeld, das man erhält, weil man jemanden pflegt, zählt nicht als Einkommen, sondern als Aufwendung und wird somit nicht berücksichtigt bei der Berechnung. Für die zeitliche Einordnung gibt es ja alleine schon seitens der Kassen Möglichkeiten, beispielsweise ein halbes Jahr lang freigestellt zu werden (sofern die Pflegezeit wöchentl. mind. 14 Stunden beträgt) und dies auch rentenmäßig angerechnet zu bekommen. Wenn die Pflegezeit (wöchentlich) nicht so umfangreich ist, wirst du dich wohl daneben trotzdem um zeitmäßig reguläre Jobs bemühen müssen. Da manche Dinge von Fall zu Fall und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich entschieden werden, würde ich diesen einfach mal konkret ansprechen.