Hallo ans Forum!
Ich zahle für meinen kleinen Sohn den Mindestunterhalt. Der große lebt im Wechselmodell bei der Mutter und mir zu gleichen Teilen, KU wurde bei ihm noch nicht ausgerechnet. Wenn ich den Mindestunterhalt für den kleinen von meinem Gehalt abziehe, verdiene ich weniger netto als meine Ex-Frau. Bei der Berechnung des Unterhalts für den großen müsste auf diese Weise ich etwas bekommen theoretisch...aber nur wenn der Unterhalt vom kleinen also angerechnet wird. Weiß jemand ob dieser Minddestunterhalt angerechnet wird dann vom Jugendamt?
Freundliche Grüße,
Stephan.