eigenes Haus

  • eine Bekannte lebt im eigenen Haus. Sie beziht seit 5 Jahren ALG II und bekommt seit dem nur diesen Regelsatz. Ist es nicht so, dass sie einem Mieter in einer Mietwohnung gleichgestellt sein sollte, der Mietzuschuss erhält ? Das Haus verkommt langsam, weil selbst die Nebenkosten vom Regelsatz bestritten werden müssen und selbst für kleinste Werterhaltungen nichts übrig bleibt. Auch die Heizkosten (Flüssiggas) solle sie erst bezahlen, dann bekommt sie das Geld zurück. Wie aber soll das bei Hartz4 Bezug gehen!!!!


    viele Grüsse Bert

  • Falls das Haus bezahlt ist und nur die neben kosten anfallen über nimmt die Arge das nur was sie nicht über nehmen der Abtrag fürs Haus . Wieder rum die Zinsen dafür über nehmen sie.
    Die reparatur kosten für heizung oder alles was zum leben des Hauses zu gehört wie Müllabfuhr Heitzkosten Wasserkosten und so weiter alles so wie bei einer Mietwohnung.
    Es must nur alles belegt werden mus und es wird anteil mesig mit berechnet.
    Alles mit davon einreichen sollten sie es verweigern wieder ein reichen mit entsprechenen wiederspruch.
    Ich weis es von bekannten da ist das gleiche spiel gewesen und haben gewonnen so das die Arge zahlen mus.