Hallo,
ich bin ein fleissig zahlender Vater der dieses auch gerne tut. Ich habe zwei Kinder 16+17. Mein Sohn wird nächstes Jahr volljährig.
Hat mein Sohn dann Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen????
Trifft das auch zu wenn er noch in der Schule ist (Abitur) und bei seiner Mutter lebt????
Wie wird das berechnet????
Ich bin alleinstehend und muss noch für meine Tochter zahlen.
Meine EX wohnt in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit ihrem neuen und mit beiden Kids.
Kommt sein Geld zur Geltung bei der Berechnung.
Kann ich den Unterhalt, den ich zur Zeit für beide Kids zahle, an meine Frau, übers Jugendamt, demnächst kürzen und den Anteil meines Sohnes auf sein Konto überweisen, mit der Auflage das er einen gewissen Zeitraum hat Unterhalt einzuklagen von uns beiden????
Und wenn er es nicht macht dann einfrieren????
Ich konnte im gesamten Forum nichts dergleichen lesen.
Es geht mir nur darum das ich meine Ex ausbremsen möchte. Denn sie lebt mit durchschnittlich incl allem Lohn Ex + Fraggle ca 3000.- Unterhalt plus Kindergeld 823 ges. 3823 Euronen. Ich dagegen muß mit weniger als 0 Euro im Monat auskommen Im gegenteil ich mache jeden Monat 70Euro miese.