Unterhaltzahlungen für meinen Sohn

  • Hallo,


    ich bin ein fleissig zahlender Vater der dieses auch gerne tut. Ich habe zwei Kinder 16+17. Mein Sohn wird nächstes Jahr volljährig.
    Hat mein Sohn dann Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen????
    Trifft das auch zu wenn er noch in der Schule ist (Abitur) und bei seiner Mutter lebt????
    Wie wird das berechnet????
    Ich bin alleinstehend und muss noch für meine Tochter zahlen.
    Meine EX wohnt in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit ihrem neuen und mit beiden Kids.
    Kommt sein Geld zur Geltung bei der Berechnung.
    Kann ich den Unterhalt, den ich zur Zeit für beide Kids zahle, an meine Frau, übers Jugendamt, demnächst kürzen und den Anteil meines Sohnes auf sein Konto überweisen, mit der Auflage das er einen gewissen Zeitraum hat Unterhalt einzuklagen von uns beiden????
    Und wenn er es nicht macht dann einfrieren????


    Ich konnte im gesamten Forum nichts dergleichen lesen.
    Es geht mir nur darum das ich meine Ex ausbremsen möchte. Denn sie lebt mit durchschnittlich incl allem Lohn Ex + Fraggle ca 3000.- Unterhalt plus Kindergeld 823 ges. 3823 Euronen. Ich dagegen muß mit weniger als 0 Euro im Monat auskommen Im gegenteil ich mache jeden Monat 70Euro miese.

  • Du bist ja deinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig bis sie eine abgeschlossene Ausbildund haben.Dabei spielt das Einkommen deiner Ex keine Rolle.Der Unterhalt den du zahlen mußt berechnet sich ja nach deinem Einkommen.Wenn du nun weniger verdienst wirst du auch weniger zahlen müssen.Das wirst du mit dem Jugendamt besprechen müssen.Der Lebenspartner deiner Ex hat mit dem Unterhalt deiner Kinder nichts zu tun.Das würde nur ins Gewicht fallen wenn du deiner Frau ebenfalls Unterhalt zahlen müßtest was aber wohl nicht der Fall ist.Wenn dein Sohn jetzt volljährig wird dann ist es sicher möglich ihm den Unterhalt auf sein Konto zu überweisen wenn er es so möchte.Warum du möchtest das dein Sohn dich erst auf Unterhalt verklagen soll verstehe ich nicht.Selbstverständlich ist deine Ex auch in der Verpflichtung Unterhalt zu leisten.Dies muß aber nicht in bar sein denn wenn der Sohn noch zu Hause lebt wird er dort von ihr versorgt und dies ist ja auch eine Form des Unterhaltes.

  • Erst einmal - wenn zeitnah keine Auskunft kommt, heißt das meist nicht, dass keiner etwas weiß, sondern dass nicht immer jeder regelmäßig ins Forum kann. Aber egal.


    Kitty hat natürlich Recht. Die Volljährigkeit eines Kindes, dem man zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist, entbindet in keinster Weise von den elterlichen Verpflichtungen. Und genauso, wie es vor dem 18. Lebensjahr geregelt war (Kind lebt bei Mutter - diese versorgt es -, hat bspw. eine größere Wohnung und sonstige Mehraufwendungen und leistet dadurch "ihre" Unterhaltsverpflichtung), bleibt es natürlich. Sicher kannst du dich mit deinem Sohn - in Verbindung möglichst mit der Mutter - darüber "abstimmen", wohin der Unterhalt jetzt gezahlt werden soll. Allerdings würde ich zuvor die Fronten klären, um zu vermeiden, dass du deinen Sohn dadurch nicht in etwaige Schwierigkeiten gegenüber seiner Ma bringst. Damit ist nicht nur niemandem gedient, sondern du könntest "deinem Kind" schaden, dass da denn jetzt (nur, weil es älter geworden ist), von einem Tag zum anderen zwischen Fronten steht, die Mutter und Vater heißen und bedeuten. Und dann noch dieser Gedanke: "Kind soll Eltern verklagen". Das kann doch unmöglich wirklich gemeint sein? Mensch Leute: Bitte denkt bei allem doch zu allererst an die Kids.

  • Das ich mich von den elterlichen verpflichtungen entbinden möchte, wurde in keinster weise gesagt und behauptet. Ich zahle logischerweise bis er mit allem fertig ist!
    Hier geht es mir nur darum das die Rollen nicht gleich verteilt sind. Ich habe zu beiden Kindern eine supergute Beziehung und sie kommen ständig vorbei und wir machen viel miteinander. Mein Sohn ist eigentlich nur noch obligatorisch zum schlafen zuhause und ist ehhh meistens unterwegs.
    Einen Hintergrund hat die Sache allerdings, was mich zum Nachdenken gebracht hat. Er machte eine Klassenfahrt, wo meine Ex sagte er müsse die Hälfte von seinem Geld dazutun. Und dann kam auch noch ein Schüleraustausch den er dann ganz alleine Bezahlen sollte.
    Aber nen neues Auto vor der Tür.
    Da bin ich natürlich auf die Barrikaden gegangen. Hallo die Frau bekommt jeden Monat 823 Euro für beide Kids und mir kann keiner erzählen das die Kids jeden Monat exakt diese Summe benötigen. Denn das haben Sie gerlernt nicht auf Luxus zu stehen und Marken. So selbstbewusst sind sie. Da sollte sowas ja bezahlbar sein. Aber stattdessen schiebt sie meiner Tochter alles hinten rein. Mal ne Fahrt hierhin mal dahin etc. Hey halllloooooo wo bleibt da die Fairness meiner EX den Kids gegenüber. Ich glaub ich denke mehr an meine Kids, und das es ihnen gut geht, wie manch anderer. Und genau das bewegt mich dazu ihm ab nächstes Jahr sein Geld auf seinem Konto zu tun.
    In diesem Sinne

  • In der Beziehung kann ich dich schon verstehen aber wenn dein Sohn jetzt volljährig wird und du ein sehr gutes Verhältnis zu ihm hast und er wie du schreibst sowieso nicht häufig zu Hause ist dann wäre es doch auch eine Überlegung das er dann zu dir zieht.

  • Also auch hier sind die Antworten nicht ganz Korrekt.
    Also mit der Volljähridkeit deines Sohnes wird automatisch auch die Mutter mit Barunterhaltspflichtig, somit tritt DDT-Altersstufe 4 in kraft, bedeutet Einkommen Vater+ Mutter ergeben eine Einkommengruppe, hierraus entsteht der Unterhalt des Kindes, der nun Prozentual nach Einkommensverhältnissen geteilt wird.
    Die Mutter hat aber das Recht ihren Teil weiter als Naturalunterhalt zu zahlen, Deine Zahlung gegenüber den Sohn kann sich also verringern.

  • sundown
    Sehe das nicht so wie du. Du sagst, die Mutter ist automatisch auch barunterhaltspflichtig, hat aber das "Recht", weiterhin Natural... zu leisten.
    Wenn dem so wäre, wie du schreibst: Was, wenn "Mutter" nicht zahlen kann, Naturalunterhalt aber nicht "möchte"; solche Fälle gibt es auch.

  • @ Lirafe


    Die Mutter hat solange das Bestimmungsrecht wie das Kind in Ihrem Haushalt wohnt, ob das Kind möchte oder nicht.
    Bei einer nicht Leistungsfähigkeit kann geprüft werden durch KV ob der KM eine Zusatztätigkeit zuzumuten ist um den Unterhalt zu zahlen.Hierbei geht es ja nur darum um wieviel der KV entlastet wird, ob die KM aber in Bar oder in Form von Unterkunft und Nahrung zahlt bleibt Ihr Überlassen.
    Kann selbst durch eine Zusatztätigkeit nicht geleistet werden muß Sie dennoch die freie Wohnung zur verfügung stellen, wie auch bisher.


    Gruß Merlin