Hallo an Alle!
Ich hoffe sehr jemand hier kann mir bei folgender Frage weiter helfen:
Ich bin eine 36jährige, allein erziehende Mama von vier Kindern und beziehe seit ein paar Jahren Hartz IV, seit mein Exmann mich verlassen hat.
Meine Kinder: Sohn (14J.), Tochter (10J.), Sohn (4J.) und Tochter (2J.)
Meine Kinder bekommen alle vier Unterhalt, dazu Wohngeld, ich selbst Miete und Hartz IV
Jetzt hat mein Sohn erfahren, dass er ab 01.09.2010 eine Lehrstelle zum Einzelhandelkaufmann bekommen hat, groß ist die Freude.
Mich würde jetzt interessieren, wie das Lehrgehalt von etwa 400€ Brutto in die gesamten Bedarfsgemeinschaftsberechnungen einbezogen wird???
Ich kann doch nicht zu meinem Sohn hingehen und sagen er muss mir sein komplettes Geld geben, weil es mir abgezogen wird, aber ich kann unmöglich mit etwa 300€ weniger im Monat zurecht kommen, es geht ja jetzt schon gerade so!
Mit wieviel Minus pro Monat muss ich in etwa rechnen, bzw. wie wird die ARGE den Lehrlingslohn mit einrechnen?
Ich bedanke mich schon jetzt für möglichst viel Hilfe!
Liebe Grüsse Sylvi