Die Darlehensraten waren längst abbezahlt was tun?

  • Hallo an alle,


    eine Freundin von mir hat ein Schreiben von Ihrem Grusi - Träger erhalten, darin bittet man um Entschuldigung´´ weil man Darlehensraten abgezweigt hatte die längst abbezahlt waren, Ihr aber Monatlich weiter abgezogen wurden ca. 2 Jahre laut Amt..
    Meine Freundin hatte mehrmals schriftlich um eine Aufstellung immer gebeten was die Darlehen anging, aber das Amt schrieb nie zurück... Irgendwann hatte sie es vergessen und erst(!) beim Überprüfungsantrag der im Jan. gestellt wurde, kam heraus das man Ihr fast ca. 2 Jahre umsonst Raten abgezweigt hatte Monat für Monat. Der Überblick wieviel tatsächlich zu viel abgezweigt wurde, fehlt noch weil das Amt keinen Bescheid ertsellt bzw. eine vernünftige Auflistung was die Darlehen angehen..


    Ich mus schon sagen das ich es sehr hoch anrechne´´ das das Amt seine Fehler zugegeben hat, aber gleichzeitig wollen sie dieses Guthaben für die Jetzige Kaution (die Wohnung wurde vor ca. 4 Jahren vom Amt genehmigt), als eine Art ausgleich´´ anrechnen..? Dabei wurde damals die Kaution von dem Grusi Amt übernommen..


    Frage: Darf das Amt das? Das war doch vom Regelsatz das Geld...
    Meine Freundin ist am schwanken und weis nicht so genau was sie machen soll, aber ich bin auch etwas überfragt. Kennt sich da vielleicht jemand aus? Wie würdet Ihr in so einer Situation handeln? Welche Möglichkeiten hat man?


    Gruss:(


    M.

  • Wenn Sie die Kaution als Darlehn erhalten hat und es in Raten zurückzahlt würde ich gegen diese Verrechnung mit der Kaution in Widerspruch gehen. Wenn keine Ratenrückzahlung ebenfalls. Normaler Weise darf die Kaution nicht mit der Regelleistung verrechnet werden.


    Es muss für diese Verrechnung ein Bescheid vom Amt vorhanden sein und gegen diesen dann Widerspruch einlegen.

  • Hallo Edgar,
    danke für deinen Beitrag. Als die Wohnung (Angebot) vom Amt selber kam wurde zwar ein Darlehen gegeben aber die Raten die sie abbezahlt hatte waren für Stromschulden nicht(!) für die Kaution...
    Jetzt will man es /nach ca. 4 Jahren anrechnen mit dem Guthaben das überbezahlt wurde...


    Danke nochmals für deinen Beitrag
    Gruss
    M.