ALG II Antragsrücknahme?

  • Hallo,


    nach meinem Studienende zum August 2009 war ich leider gezwungen ALG II Leistungen zu beantragen, welche auch gewährt wurden. Am 01.02.2010 musste ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen, dem ebenfalls entsprochen wurde.


    Seit dem 19.04.2010 bin ich nun in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vertretungslehrer, angestellt bei einem Bundesland). Diese Beschäftigung habe ich zeitnah angezeigt (mit dem Arbeitsvertrag zum "Empfang" - wurde an meine Fallmanagerin weitergeleitet) und sinngemäß mitgeteilit, dass ich mich nun "abmelden" möchte - gleichzeitig beantragte ich Eingliederungsgeld. Letzterem wurde schriftlich entsprochen. Im Mai 2010 musste ich der ArGe lediglich eine Einkommensbescheinigung übersenden.


    Heute kam ein "komisches" Schreiben von der ARGE. Ich soll eine Erklärung unterschreiben, dass ich von meinem Antrag auf ALG II vom 01.02.2010 zurücktrete.


    Ist das ein normales vorgehen? Oder liegt wahrscheinlich ein Missverständnis vor? Erwartet die ArGe bei meiner Unterschrift, das sämtliche, ab dem 01.02.2010, gezahlten Leistungen rückgezahlt werden?


    Danke für eure Hilfe,
    gainsbourg

  • Du hattest ja einen Antrag gestellt dem auch entsprochen wurde auf Grund deiner damaligen Lage.Da du nun in einem Arbeitsverhältnis stehst ist es nur erforderlich das du eine Veränderungsmeldung abgibst mit der du dem Amt mitteilst das du auf Leistungen nicht mehr angewiesen bist.Wenn du eine Rücknahme deines damaligen Antrages unterschreibst müßtest du die bekommenen Leistungen zurückzahlen.Würde ich also auf keinen Fall machen.

  • Ob das unbedingt ein Missverständnis war weiß ich nicht.Manchmal kommen die SB auf die dümmsten Ideen.Es ist nur so das du wenn du erstmal etwas unterschrieben hast dann Probleme haben wirst das ganze wieder gerade zu biegen vor allem wenn dir der Rückzahlungsbescheid ins Haus flattert.Ehe du dich dann vielleicht noch mit einem Anwalt herumschlagen mußt würde ich nichts unterschreiben.Die ARGE weiß doch das du wieder arbeitest und dementsprechend auch ab wann sie dir keine Leistungen mehr bezahlen müssen.Wozu dann noch diesen Wisch unterschreiben.Ist völlig unnötig.