Hallo,
nach meinem Studienende zum August 2009 war ich leider gezwungen ALG II Leistungen zu beantragen, welche auch gewährt wurden. Am 01.02.2010 musste ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen, dem ebenfalls entsprochen wurde.
Seit dem 19.04.2010 bin ich nun in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vertretungslehrer, angestellt bei einem Bundesland). Diese Beschäftigung habe ich zeitnah angezeigt (mit dem Arbeitsvertrag zum "Empfang" - wurde an meine Fallmanagerin weitergeleitet) und sinngemäß mitgeteilit, dass ich mich nun "abmelden" möchte - gleichzeitig beantragte ich Eingliederungsgeld. Letzterem wurde schriftlich entsprochen. Im Mai 2010 musste ich der ArGe lediglich eine Einkommensbescheinigung übersenden.
Heute kam ein "komisches" Schreiben von der ARGE. Ich soll eine Erklärung unterschreiben, dass ich von meinem Antrag auf ALG II vom 01.02.2010 zurücktrete.
Ist das ein normales vorgehen? Oder liegt wahrscheinlich ein Missverständnis vor? Erwartet die ArGe bei meiner Unterschrift, das sämtliche, ab dem 01.02.2010, gezahlten Leistungen rückgezahlt werden?
Danke für eure Hilfe,
gainsbourg