Hallo,
meine Tochter gehörte bzw. gehört mit zu unserer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Während ihrer Schulzeit erhielt sie auch Alg2-Leistungen incl. dem Mietanteil. Seit August 2009 besucht sie bis Ende Juni 2010 ein Berufskolleg (Fachoberschule); dies endet nunmehr mit dem Erreichen des Abiturs.
Da sie seit August 2009 bis jetzt Bafoeg beanspruchen konnte, zählte sie laut dem Bewilligungsbescheid zwar zur Bedarfsgemeinschaft, erhielt jedoch während dieser Zeit keine Alg2-Leistungen mehr. Desgleichen erhielten wir für diesen Zeitraum nicht mehr die vollen Mietkosten, sondern diese wurden um 1/3 (laut Bewilligungsbescheid Anteil für meine Tochter) gesenkt. Dies scheint ja korrekt zu sein, oder irre ich mich da?
Nach dem Abitur wird meine Tochter mit Beginn des Wintersemesters zum 01.10.2010 studieren und dann voraussichtlich wieder Bafoeg erhalten. Was geschieht nun während der drei Monate bis zum Studienbeginn? Hat meine Tochter für diese Zeit (abgesehen davon, dass sie während dieser Zeit evtl. eine vorübergehende Tätigkeit oder ein Praktikum erhält) dann auch wieder Anspruch auf Alg2-Leistungen, da sie ja zur Bedarfsgemeinschaft zählt, und erfolgt dann wiederum die Übernahme der vollen Wohnkosten?
Sollte meine Tochter, bedingt durch den Studienort, eine eigene Wohnung/ein eigenes Zimmer nehmen müssen, erhalte ich dann wieder die vollen Mietkosten, da meine Tochter dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählen würde?
Was wäre evtl. sonst noch zu beachten?
Übrigens, den neuen Folgeantrag muss ich zum 01.07.2010 stellen.
Ich freue mich auf Hinweise und Tipps hierzu und bedanke mich schon mal im voraus.
Herzliche Grüße von Black