Müssen Fahrtkosten übernommen werden?

  • Ich habe ein Problem - besser gesagt, meine Lebensgefährtin hat es:


    Sie soll von der ARGE einen 1€-Job bekommen, den sie auch gerne machen würde. Allerdings ist dieser Job 25 km von unserem Wohnort entfernt. Die Monatskarte dorthin kostet knapp 100 € jeden Monat.


    Die ARGE weigert sich jedoch, die Fahrtkosten zu übernehmen, nicht einmal einen Zuschuss soll sie bekommen. Nach der Arbeitszeit dieses Jobs würde sie nicht viel mehr als 100 € im Monat verdienen (vielleicht +- 20 € bei Überstunden oder so). Diese gehen aber dann zu fast 100% für die Fahrt drauf!


    Im Falle, dass sie einmal ein paar Tage krank wäre, würden wir sogar bares Geld von unserem Regelsatz drauflegen müssen, denn die Fahrkarte muss man ja am Anfang des Monats kaufen und wenn die 100 € weg sind, sie aber nur 70 oder 80€ verdient, wird das ein "teurer" Job.


    Meine Frage wäre: Ist die ARGE verpflichtet, die Fahrkosten bei einem 1€-Job zu übernehmen? Ich wäre sehr dankbar, wenn ich darauf eine wirklich kompetente Antwort bekäme, denn wir können es uns nicht leisten, von dem geringen Regelsatz noch Geld mitzubringen, dafür, dass sie arbeiten darf.


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruss Mops

  • Da der 1eurojob von der ARGE vermittelt wurde (ist ja fast wie eine Maßnahme), sind sie doch (glaub ich jedenfalls) verpflichtet auch die Fahrtkosten zu tragen?! Zumindest habe ich dies hier von jemanden gehört, der auch so einen Job bekam. Vl. weis ja hier noch einer genaueres dazu.

  • Danke für die Antwort, aber es wäre schon gut, wenn aus dem "glauben" WISSEN würde, denn wir wollen, wenn die nicht einlenken, dagegen vorgehen und dazu sollte man schon definitiv wissen, ob die verpflichtet sind oder nicht.


    Wäre daher nett, wenn noch jemand antworten könnte, der sich auskennt und das sicher weiss.


    Gruss Mops

  • Hallo Mobs,


    also ich weiss das bei einem 1€ Job keine Fahrtkostenerstattung seitens der agentur vorgenommen wird. aber was möglich ist bei dem Träger wo du den 1€ job machst danach zu Fragen!? ich kenne einen bei dem lief es dann so rum. wenn alles nichts hilft, kannst du den 1€ job ablehnen, da dieses eine unzumutbarkeit darstellt, woraus dir auch keine sanktion blüht.


    LG

  • Hallo Majar,
    vielen Dank für die Antwort - es wird ihr nix anderes übrig bleiben, als abzulehnen wenn keiner einlenkt, denn der Träger möchte auch keine Fahrkosten übernehmen.
    Wir können aber beim besten Willen nicht für eine Arbeit noch Geld mitbringen und das kann auch nicht der Sinn eines 1-Euro-Jobs sein.


    Man muss nur sehen, ob die Unzumutbarkeit anerkannt wird bzw. ob das als unzumutbar eingestuft wird.


    Gruss Mops

  • Danke BineNRW,


    mir fehlen wirklich die Worte dafür - das ist moderne Sklaverei und hat nichts mehr mit Hilfe für Arbeitslose zu tun. Wir werden sehen, wie wir damit umgehen können, es ist unfassbar!


    Naja, vielleicht sollten wir eine Bank gründen und ein paar Millionen verzocken...


    Gruss Mops

  • Als EEJober erhältst du eine Mehraufwandsentschädigung,diese Bezeichnung sagt im Grunde genommen schon aus für was sie zubenutzen ist!


    Für den Mehraufwand der dadurch entsteht um diese "Arbeit" aufzunehmen!
    Alle Kosten die damit verbunden sind müssen hieraus finanziert werden!
    Das bedeutet aber nicht das man noch Geld aus dem Regelsatz hinzuschießen muss!Wenn dem so ist kann ein EEJ ohne Sanktion abgelehnt werden!