Hallo zusammen,
kann mir jemand ein paar Tips zu folgendem Sachverhalt geben, den meine Freundin - wir leben aber nicht zusammen - an mich herangetragen hat?
Nach 5 Jahren Erhalt von nachehelichem Unterhalt möchte der EX-Ehemann nun eine Reduzierung des nachehelichen Unterhalts geltend machen - nach der neuen Gesetzgebung seit 2009? ist dies nun ja leichter möglich, Kinderunterhalt an den 10 jährigen Sohn will er weiterhin zahlen.
Wegen der Verfahrenskosten möchte er dies am liebsten aussergerichtlich per Vereinbarung machen, aber mit Titel durch Gericht.
Die Ex-Ehefrau ist momentan arbeitslos und wegen einer Behinderung (60%/leichte-mitllere Lähmung einer Körperseite) sieht es für Sie auf dem Arbeitsmarkt auch schlecht aus.
Wie sieht es denn in diesem Fall mit der zukünftigen Unterstützung der Ex-Ehefrau durch das Arbeistamt aus, ist hierbei etwas im Zusammenhang mit der Reduzierung des nachehelichen Unterhalts zu beachten?
Sollten sich beide aussergerichtlich nach Beratung mit einem Anwalt auf etwas einigen, kann das dann Folgen mit dem Arbeitsamt haben?
Sollte Sie die ganze Sache eventuell besser per Gerichtverfahren, auch in Anbetracht Ihrer Behinderung, machen?
Bin für jeden Tip dankbar, da ich meine Freundin unterstützen will.
Vielen Dank!