Geschäftsaufgabe wegen Umzug und Erbe

  • Habe hier kleines unrentables Geschäft, wo ich eigentlich schon vor Jahren hätte aufgeben sollen, selbst für die Krankenkasse reichte es nicht mehr.
    Habe nur noch Frau und Sohn Pflichtversichert, jetzt ist vor kurzem meine Mutter verstorben, und ich erbte von ihr alles, auch ein Haus, leider 250 Km von hier, und hier habe ich bei weitem kleineres Haus und im schlechten Zustand, hätte jedoch einen Interessenten wo es vorerst mieten will, bis er das Geld zusammen hat....
    Zu meiner Frage..: Bekomme ich dort ohne weiteres Alg2 oder Harz4, abzüglich der Minnimiete von der Hütte hier, bin 58 Jahre, ob ich da noch Arbeit finde ist ja fraglich, und wieviel steht uns dann zu, sind drei Personen, hab noch 13jährigen Sohn....
    Selbstverständlich hab ich auch schon andersrum überlegt, das Haus meiner Mutter zu vermieten, gäbe gut das dreifache an Miete, aber krieg ich ein Messi rein, ist das Erbe im Nullkommanix hinüber, auserdem müßte ich komplett ausräumen und alle Möbel entsorgen.
    Mit der dortigen Miete und meinem Minnigeschäft würde es ja ausreichen, aber da bin ich immer noch nicht versichert, wurde schließlich schon zu genüge vom Finanzamt unnütz geschräpft, Spesen zählen dort nicht und letzte Prüfung, hatte ich so wenig, dass der Prüfer mich hochstufte und ich zumindest eine Mehrwertsteuernachzahlung hinblättern durfte, für NIX....War in dem Jahr, wo die Herren im TV groß rumbrüllten, sie wollten eine Reichensteuer einführen....leider machten sie eine Armensteuer draus....


    Für gute Tips bin ich euch dankbar

  • Hi,
    mit deinem Alter hast du leider kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deine Selbstständigkeit zu beenden wäre legitim,da sie kaum für das überleben reicht. Da wäre auch abzuklären ob ihr Ansprüche auf Zuschüsse habt aktuell schon.


    Solange du keine Leistungen beziehst über die ARGE hast du das Recht auf freie Wahl des Wohnortes. Danach hast du dieses immer noch, bekommst aber ggf. nicht alles bezahlt.Ob du nun umziehen darfst in as Haus deiner Eltern, hängt von den Häusern ab. Bei eigentumhäusern und Wohnungen gelten leider etwas andere Regelungen als die für Mietobjekte. Dort entscheiden eher die Abgaben als die Größe. Fragen kostet bei der ARGE nichts, außer verdammt viel Zeit und auch einige Nerven.
    Wenn ihr das eine Haus vermietet bedeutet das imemr ein Risiko das es verkommt durch den Mieter. Da solltest du mal nach einem vermieterforum googlen.

  • Wenn du ALG II beziehst, steht dir "ein" selbstgenutztes Objekt zu in der Größe von bis zu 130 qm (bei einem Haus); die zulässige Grundstücksgröße variiert, je nachdem, ob das Objekt in der Stadt oder auf dem Lande liegt. Das zweite Haus ist "überschüssiges" Vermögen, das vor ALG II - Bezug zunächst verwertet werden muß.

  • das zweite Haus, ist ne alte Hütte, fast Abrissfähig, hätte aber ein Interessent, der jedoch kein Geld hat, kann ich den für ne Minnimiete erst mal einziehen lassen, bis er ne Bausparsumme zusammen hat..?
    Diese Miete ist unter 200,-€ denke das diese 200,- dann als Abzug bei ALG2 wäre....?
    Dann hätten wir ja sowieso eine Gewisse Summe für Rentenansprüche, da ich ja nur 15 Jahre geklebt habe, hab da was von 750,-€ gehört je Lebensjahr, wären ja rund 43.000 bei mir, zählt da die Frau extra.?
    Und muß ich da alle Summen zusammen rechnen, sind noch paar kleine Lebensversicherungen da wo stehen.