Unterkunftskosten nach Umzug höher...

  • "Die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).


    Die Bundessozialrichter hoben ein Urteil des Landessozialgerichts aus der Vorinstanz auf. Sie befanden, dass auch höhere Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt bezahlt werden müssten, wenn diese laut Mietspiegel angemessen sind."


    aus: http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=12742616.html