Eingliederungsvereinbarung

  • Habe leider gottes die EGV schon vor ca. einem jahr unterschrieben:mad:. Meine Frage ist jetzt wie ich da wieder rauskomme. Ist es nicht so das alle 6 monate eine neue EGV vereibart werden muss:confused:? Das war nähmlich bei mir nicht der Fall gewesen. habe die erste und einzige EGV im Mai 2009 unterschrieben. hätte ich die ganzen sachen vorher gewusst hätte ich sie natürlich nicht unterschrieben. Wie komme ich jetzt aus dieser misere heraus? Bitte um Antwort



    LG cibo

  • hallo,
    also zunächst einmal muss man natürlich alles erstmal lesen bevor man etwas unterschreibt, dann gilt eigentlich eine EGV längstens für 6 Monate dieser Zeitraum müsste auch in der EGV stehen. nach sechs Monaten muss eine neue gemacht werden.


    LG

  • Hallo, also ich habe noch nie was von einem Jahr EGV gehört, somit ist dieses eigentlich längst verjährt, allerdings befreit es dich nicht davon Arbeitsbemühungen nachzuweisen, müssen ja nicht gleich 30 stück sein , aber ein paar schon.... zeugt von mitarbeit und interesse zu Arbeiten. eine Sanktion kann dir aber auch jetzt noch wiederfahren, wenn du keine Eigenbemühungen vorweisen kannst...liegt im jeden Falle an deine Sachbearbeiter.


    LG