Ich will Antrag für mich stellen und nicht für Partner - Verstehe ich da was falsch?

  • Hallo,


    ich werde einen Erst-Antrag auf ALG2 stellen müssen. Ich habe mir die einzelnen Antragsformulare im Internet angesehen und herunter geladen, doch habe ich da ein echtes Verständnisproblem im Hauptantrag: Ich verstehe die Beschreibung zu "Bedarfsgemeinschaften" und habe auch kein Problem, Angaben dazu zu machen. Aber, verstehe ich das richtig, dass ich bei Angabe eines mitwohnenden Lebensgefährten (nicht verheiratet), gleichzeitig für uns Beide einen Antrag auf ALG 2 stelle? So heißt es doch der Ausfüllhilfe:
    "Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich durch denjenigen vertreten, der die Leistung beantragt (Antragsstellerin/Antragsteller). Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist nur ein Antrag erforderlich."


    Das ist aber nicht meine Absicht. Ich möchte keinen Antrag auf ALG 2 für meinen Partner stellen, sondern nur für mich selbst. Denn er verdient ja, jedoch nicht genug, um uns beide zu stützen. Insofern verstehe ich dann die "Bedarfsgemeinschaft" wieder nicht. Ich bin bedürftig, aber nicht er. Wieso muss ich Ihn dann überhaupt angeben? Mir ist klar, dass die Vermögensverhältnisse geprüft werden, ist soweit auch kein Problem.


    Verstehe ich das etwa falsch?
    Danke und Grüße, L.

  • Ja da ihr eine Bedarfgemeinschaft seit. Weil ihr zusammen wohnt.
    Der Antragsteller ist meist eine Person aber die Angaben muss von jeder Person im Antrag aufgefüllt werden die in der Wohnung wohnt.
    Bei mir ist es sogar so, das ich eigentlich arbeite aber zuwenig Verdiene für 3 Personen. Abe rmein Freund von ALG1 auf ALG2 gehen müsste. Aber bei uns ist es in der Stadt so das IMMER die Frauen (mit Kind) den Antrag stellen müssen!


    LG

  • Also eigentlich ja mein Freund sucht ja sowieso, aber bei mir kann es sein das die meine Zeit durch andere Jobs aufstocken wollen...............so wurde mir es bei der Antragabgabe gesagt...................
    Ich bin auch neu in Sachen ALG2 wir haben anfang Mai für Juni beantragt..................................
    Ich bin auch nur noch am Fragen Fragen...............................was ich weiss kann ich ja schonmal weiter geben...............


    LG

  • Es ist ganz einfach so das du zwar einen Antrag stellen kannst aber auch das Einkommen deines Freundes wenn ihr länger als ein Jahr zusammen wohnt mitgerechnet wird.Sollte dein Freund genug für zwei verdienen würdest du gar keine Leistungen bekommen und dein Freund müßte für dich mitaufkommen.Darum mußt du alles was dein Freund verdient angeben.

  • Es handelt sich hierbei wohl um aufstockendes ALG II. So wie ich es lese, liegt zumindest eine Haushaltsgemeinschaft vor. Genaueres erfährst du hier:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25828/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html#d1.7


    https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf


    Zur anderen Frage: ALG 2 ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Es muss nicht zwingend eine Arbeitslosigkeit vorliegen. Aufstockend kann ALG 2 gewährt werden, wenn durch Einkünfte (auch aus versicherungspflichtigen Tätigkeiten!) der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Auch bei einer ehe(ähnlichen) Gemeinschaft kann ein Partner der Bedarfsgemeinschaft arbeitssuchend sein, der andere kann in Lohn und Brot stehen. Auch wenn beide in Lohn und Brot stehen: Es wird der Bedarf ermittelt, das Einkommen gegenübergestellt (unter Anwendung von Freibeträgen).


    ALG2 ist nicht wie ALG1 zu verstehen, wo man sich arbeitslos melden muss. Es besteht durchaus Anspruch, wenn z.B. jede der beiden Personen einer Bedarfsgemeinschaft geredemal Brutto 500 EUR verdienen (also zwei Versicherungspflichtige Jobs) mit einer Miete von z.B. 400 EUR bei 55 qm.
    ALG 2 ist ein Zuschuss zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes. ...


    Ist schon ein bisserl kompliziert ...

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Vielen Dank an Spejbl,


    für die sachdienlichen Informationen! Sehr interessante Links.
    So ist es, es handelt sich eher um aufstockendes ALG2, wir sind beide freiberuflich tätig und erzielen Einkommen über unsere Selbständigkeit, wobei der Bedarf für mich eben nicht mehr gedeckt ist.
    Nur zur Erinnerung: Ich habe keine Probleme mit der Regelung zur Bedarfsgemeinschaft, natürlich verstehe ich, dass der Besserverdienende, den anderen Partner unterstützen sollte, was sowieso geschieht. Wenngleich man hier auch unterschiedlicher Meinung sein kann. Was ich aber nicht verstehe und geradezu ärgerlich finde, ist die Tatsache, dass mein Partner automatisch als "arbeitssuchend" registriert wird, weil ich für mich einen Antrag stelle. Laut den Unterlagen und Antragsformularen wird er also zukünftig ebenso zur Beibringung von Informationen, zur Mitwirkungspflicht und sogar zur Arbeitssuche verpflichtet, obwohl er Arbeit hat. Das ist doch Blödsinn!
    Er verdient genug für sich, aber eben nicht genug für zwei Personen. Mir ist wohl klar, dass das zukünftige Einkommen des Partners relevant für den Bezug von ALG2 bei mir ist. Aber, ich sehe nicht ein, dass er zu Bestrebungen verpflichtet wird, die der Arbeitsfindung für ihn dienen sollen. Denn er fordert ja keine Unterstützung für sich selbst.


    HG

  • Er wird ja NICHT als arbeitssuchend gemeldet.....
    -ALG2 ist ungleich ALG1!
    ALG1 bekommst Du nur und ausschließlich, wenn Du arbeitssuchend bist. Bei ALG2 verhält es sich mal komplett anders, da das ALG2 aus der alten Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengelegt wurde. Wenn man nicht genug Verdienst aus einer Beschäftigung erhält, hat man eben auf jenes aufstockende ALG II Anspruch. Und das hat mal rein gar nichts mit "arbeitssuchend" zu tun!

    Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann: Frage, was Du für Dein Land tun kannst! ~Humor ist, wenn man TROTZDEM lacht!~