Hallo,
ich werde einen Erst-Antrag auf ALG2 stellen müssen. Ich habe mir die einzelnen Antragsformulare im Internet angesehen und herunter geladen, doch habe ich da ein echtes Verständnisproblem im Hauptantrag: Ich verstehe die Beschreibung zu "Bedarfsgemeinschaften" und habe auch kein Problem, Angaben dazu zu machen. Aber, verstehe ich das richtig, dass ich bei Angabe eines mitwohnenden Lebensgefährten (nicht verheiratet), gleichzeitig für uns Beide einen Antrag auf ALG 2 stelle? So heißt es doch der Ausfüllhilfe:
"Die Bedarfsgemeinschaft wird grundsätzlich durch denjenigen vertreten, der die Leistung beantragt (Antragsstellerin/Antragsteller). Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist nur ein Antrag erforderlich."
Das ist aber nicht meine Absicht. Ich möchte keinen Antrag auf ALG 2 für meinen Partner stellen, sondern nur für mich selbst. Denn er verdient ja, jedoch nicht genug, um uns beide zu stützen. Insofern verstehe ich dann die "Bedarfsgemeinschaft" wieder nicht. Ich bin bedürftig, aber nicht er. Wieso muss ich Ihn dann überhaupt angeben? Mir ist klar, dass die Vermögensverhältnisse geprüft werden, ist soweit auch kein Problem.
Verstehe ich das etwa falsch?
Danke und Grüße, L.