Hallo liebes Forum,
in der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann, meinen aktuellen Hartz4 Bescheid zu verstehen. Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern (11 Jahre, 9 Jahre und 1 Monat), meine Wohnung hat 100 qm und wir wohnen in Sachsen. Das Problem ist Folgendes, mein letztes Kind wurde jetzt im April diesen Jahres geboren und somit alles neu berechnet, allerdings nicht so, wie ich dachte. Jedenfalls bin ich jetzt im Zweifel, ob alles seine Richtigkeit hat...
Vor der Entbindung wurden als Bemessungsgrundlage für die Miete 422 € angerechnet, die tatsächliche Miete beträgt 574€ (davon 120€ Nebenkosten). Jetzt nimmt die ARGE für mich und die 3 Kinder 433 € als Bemessungsgrundlage für die Miete, kann das so seine Richtigkeit haben? Ich dachte, dass sich durch die Geburt der Kleinen die Bemmessungsgrundlage wenigstens etwas mehr erhöht......stehen auch Neugeborenen die weiteren 15 qm zu?
Zum anderen wurde das Kindergeld (was ja angerechnet wird) meiner kleinsten Tochter anteilig (100 €) meinem Bedarf! abgezogen, hat auch das seine Richtigkeit?
Desweiteren hat die ARGE den Vater des Kindes angeschrieben, seine Vermögensverhältnisse darzulegen, obwohl ein Unterhaltstitel vorliegt und auch der Mindestunterhalt von ihm gezahlt wird. Wieso soll er jetzt noch seine Vermögensverhältnisse darlegen?
Aus dem Anschreiben des Vaters geht außerdem hervor, wie lage ich schon Leistungen beziehe, ist das datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Auskunft geben kann,
bis dahin einen schönen Sonntag...