Hife bei akt. Hartz4 Bescheid gesucht...

  • Hallo liebes Forum,
    in der Hoffnung, dass mir hier jemand helfen kann, meinen aktuellen Hartz4 Bescheid zu verstehen. Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern (11 Jahre, 9 Jahre und 1 Monat), meine Wohnung hat 100 qm und wir wohnen in Sachsen. Das Problem ist Folgendes, mein letztes Kind wurde jetzt im April diesen Jahres geboren und somit alles neu berechnet, allerdings nicht so, wie ich dachte. Jedenfalls bin ich jetzt im Zweifel, ob alles seine Richtigkeit hat...


    Vor der Entbindung wurden als Bemessungsgrundlage für die Miete 422 € angerechnet, die tatsächliche Miete beträgt 574€ (davon 120€ Nebenkosten). Jetzt nimmt die ARGE für mich und die 3 Kinder 433 € als Bemessungsgrundlage für die Miete, kann das so seine Richtigkeit haben? Ich dachte, dass sich durch die Geburt der Kleinen die Bemmessungsgrundlage wenigstens etwas mehr erhöht......stehen auch Neugeborenen die weiteren 15 qm zu?


    Zum anderen wurde das Kindergeld (was ja angerechnet wird) meiner kleinsten Tochter anteilig (100 €) meinem Bedarf! abgezogen, hat auch das seine Richtigkeit?


    Desweiteren hat die ARGE den Vater des Kindes angeschrieben, seine Vermögensverhältnisse darzulegen, obwohl ein Unterhaltstitel vorliegt und auch der Mindestunterhalt von ihm gezahlt wird. Wieso soll er jetzt noch seine Vermögensverhältnisse darlegen?
    Aus dem Anschreiben des Vaters geht außerdem hervor, wie lage ich schon Leistungen beziehe, ist das datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt?


    Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Auskunft geben kann,
    bis dahin einen schönen Sonntag...

  • Neugeborenen stehen diese 15 qm nicht gleich zu da man davon ausgeht das das Kind zunächst im Zimmer der Eltern schläft.Deshalb wird die ARGE das noch nicht berücksichtigt haben.Das Kindergeld wird bei den dir zustehenden Leistungen als Einkommen abgezogen.Das ist richtig so.Wenn der Vater sowieso nur den Mindestunterhalt zahlt macht es eigentlich keinen Sinn seine Vermögensverhältnisse zu verlangen da ja sicher bereits bei der Unterhaltsfestsetzung diese überprüft wurden.Ich denke aber das er diese trotzdem angeben muß da er ja für die KInder durchaus mehr zahlen könnte sofern etwas vorhanden wäre.

  • Danke für die nette Antwort....kannst Du mir sagen, ab welchem Alter Kinder bezüglich der Wohnungsgröße berücksichtigt werden?
    Und wie verhält sich das denn mit den Nebenkosten, die steigen doch theoretisch, allein schon durch mehr Wäsche???
    Was die Überprüfung des Kindsvaters betrifft (ist nur Vater der Kleinsten), ist es so, dass er laut seinen Verhältnissen nur den Mindestunterhalt zahlen kann.
    Habe jetzt aber auch gehört, dass es der ARGE wohl nicht um den Unterhalt für das Kind, sondern für mich geht, s.g. Betreuungsunterhalt. Habe ehrlich gesagt noch nie von sowas gehört, dass er jetzt (wenn er könnte) Unterhalt für mich zahlen muß, weil ich durch den Erziehungsurlaub 3 Jahre dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich stehe doch finanziell in keinerlei Hinsicht in einer Beziehung zu ihm, er zahlt für das Kind und gut. Weißt Du, ob das so ist? Wir wohnen doch nicht mal zusammen.


    Lg Elvira