Bürgerarbeit: Arbeitszwang mit Armutslöhnen?

  • Interessanter Artikel in der Süddeutschen online:


    "In einem neuen Programm für "Bürgerarbeit" will die Bundesregierung öffentlich geförderte Jobs für Arbeitslose schaffen - und 230 Millionen Euro investieren."


    "Das Ministerium geht davon aus, dass sich so 33.000 Bürgerarbeits-Jobs schaffen lassen. Offiziell heißt es dort zu diesen Zahlen, es handele sich um ein "mögliches Förderszenario". Eine Sprecherin wies darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für Kommunen und Jobcenter am Donnerstag ausgelaufen sei. Noch sei offen, wo die Bürgerarbeit umgesetzt wird."


    mehr: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-und-buergergeld-billige-besenmaenner-1.951574

  • Ist das nicht das gleiche wie der 1-EUR - Job?? Gibt's ja schon.
    Nur, man sollte nicht der Realwirtschaft Konkurrenz machen. Nur das ist eben das Dilemma: Der Staat als gigantischer Arbeitgeber. Damit werden Firmen, die den 1. Arbeitsmarkt bedienen, die Arbeit weggenommen. Weil, so billig können die das nie und nimmer anbieten.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • @ Speibl - Richtig und deshalb werden die leute auch in Zeitarbeitsfirmen geschickt und dort wird dann den Unternehmen ganz legal der Wettbewerb zuteil.


    ich sehe das etwas anders, wenn die Realwirtschaft ein gewisses Angebot leistet, wie gesagt Landschaftspflege bisher von der Kommune bzw. der kommunalen Einrichtung erbracht wird oder ein Unternehmen damit beauftragt ist, darf diese Tätigkeit nicht mehr über 1-€ Jobber oder Bürgerarbeit ausgeführt werden. Ansonsten wenn kein entsprechendes Angebot besteht, z.B. Minigolfanlagen-Betrieb, Disco fü eine Szenen die nicht bedient wird, Kajak betrieb auf einem Fluss wie bei uns in der Stadt möglich, sollte die Kommune tunlichst darüber nachdenken dies per Bürgerarbeit anzubieten. Zum einen erhöht sowas bisweilen die Attraktivität einer Kleinstadt und es entlastet die Haushalte die ansonsten die Leistungen für die Bezieher aufbringen müssen und selbst wenn dies nur wenige Monate im Jahr möglich sein sollte, hat die Kommune dafür Sorge zu tragen das soetwas nicht erst dann möglich wird, wenn sich ein entsprechender Investor findet. Hier ist die Kommune aus meiner Sicht sogar wegen der Kosteneinsparungen verpflichtet zu handel1