Guten Morgen,
Durch zufalle bin ich bei meiner Infosammelaktion auf dieses Forum gestoßen ich stelle einfach mal meine Frage:
einige Infos Vorweg damit man meine Frage auch verstehen kann *g*
Ich bin noch 2 monate U 25 jedoch wohne ich schon seit meinen 18 Geburtstag alleine ( Mit erlaubnis Arge )
Aller Voaraussicht nach endet am 3.7 meine Ausbildung.
am 1.7 also noch in der Zeit der Beschäftigung beziehe ich eine neue Wohnung, Grund ich habe meine alteWohnung in einer Härtefallkündigung Fristlos gekündigt da ich durch einen Drogenabhängigen nachbarn bedroht wurde und eine dauerhafte nähtliche Lärmbelästigung stattfindet der Vermieter unternimmt seit 7 monaten Nix dagegen.
Die Alte Wohnung ist 30 m" bei einer Warmmiete von 250€
die Neue Wohnung hat 66m" bei einer Warmmiete von 250€
also Preis bleibt 1 zu 1 gleich
und ich betone es liegt wenn auch knapp noch im Zeitraum der Beschäftigung.
die Arge hat bei der Aufnahme des HARTZ 4 Antrages schon bewilligt das ich nicht über 25 Km vermittelt werden darf da mein Vater einen Hirntumor hat und ich da auch mal im Notfall schnell hin kommen muss.
Nun ist auch meine Mutter krank, beider Elternteile wohnen in dem Ort der neuen Wohnung meine mutter im Gleichen Haus.
Nun meine Frage kann mich die Arge sperren ?
Ich danke den fleissigen schreiberlingen schon einmal für den kommenden Input