Hallo hat schon mal jemand seine Stromkosten nachweisen müssen?
Aber der Reihe nach.
lebe von ALG 2
46 m² 300 € warm
Vermieter ist meine Mutter der die Wohnung gehört.
Weil es einfacher ist haben wir 300 €-pauschal vereinbart. (also keine extra Nebenkosten)
bisher gab es damit keine Probleme.
Neuerdings verlangt man den Nachweis meines Stromverbrauches.
Was habe ich zu erwarten?
der Verbrauch ist wirklich sehr ,sehr niedrig.
Danke
-
-
Da hat wohl jetzt keiner eine Idee???
-
Heizt du via Gas?
-
nein ich heize nicht mit Gas
habe aber wie gesagt für alle Nebenkosten eine Pauschale im Mietvertrag.
Ich denke mal man will einfach eine Kotrolle darüber
wie oft und ob überhaupt man in der Wohnung ist
mich interssiert jetzt einfach was jetzt passiert.
Kann man z.b. anhand der Stromkosten Rückschlüsse
auf die übrigen Nebenkosten ziehen und mir die dann ggf.
abziehen ,
wenn ja auf welcher ges.Grundlage.
Danke -
Habe den Nachweis jetzt abgeschickt,
fast keinen Strom gebraucht.
Werden mir jetzt die Nebekosten gestrichern?? -
Glaube ich nicht, das die NK gestrichen werden. Da der Stromabschlag aus deiner Regelleistung bezahlt werden muß und ebend NICHT in den NK bzw. den KdU enthalten ist.
-
meine Vermutung:
die wollten mich schon paar mal besuchen
und haben mich nicht angetroffen
vielleicht hat denen auch jemand gesteckt ,
das ich fast nie in der Wohnung bin.
Das ist ja aber auch nicht verboten?
Grüße -
Warum bist du denn fast nie in der Wohnung?
Und warum hast du eine Wohnung in der du eh nie bist? =) -
[quote='BineNRW','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=51549#post51549']Glaube ich nicht, das die NK gestrichen werden. Da der Stromabschlag aus deiner Regelleistung bezahlt werden muß und ebend NICHT in den NK bzw. den KdU enthalten ist.[/QUOTE
..sehr richtig! Dir kann und darf weder dein Mietzuschuss noch die RL gestrichen werden!
Habe von dieser Praktik, Stromnachweise zu verlangen, noch nichts gehört! Da du deinen Strom von deiner RL zahlen musst, haben Sie eigentlich auch garkeine Handhabe...manchmal muss man sich wundern...
Alles Gute!
-
hallo habe jetzt die Antwort, meine Wiederholungsantrag ist bewilligt
mit der Auflage innerhalb von 10 Tagen meine Nebekostenabrechnung für 2008 u 2009 nachzureichen!!!
sonst wird mir die Leistung gestrichen.
zur Erinnerung: habe einen Mietvertrag 300 € incl. Nebenkosten pauschal !
außerdem verlangt man in Zukuft meine Stromkostenabrechnung .
Habe aus den genannten Gründen keine Abrechnung auch der Vermieter ist nicht bereit sich die Arbeit zu machen.
Sind das jetzt nur Drohungen oder welche Handhabe gibt es hier und wie soll
ich mich verhalten.
Danke -
-
Ich konnte leider nur das finden. Berechnung Nebenkosten
Stromkosten Beitrag hier vom Forum -
Hi
Hier ist eine kurze info für dichEmpfänger von Sozialhilfe müssen zuviel gezahlte Stromkosten, die sie nach der Endabrechnung zurück erstattet bekommen, als Einkommen anrechnen lassen. So urteilte das BSG in Kassel (AZ: B 8 SO 35/07 R). Das bedeutet, dass die Zurückerstattung durch den Energielieferanten an die Sozialhilfe angerechnet wird und somit sich der monatliche Regelsatz entsprechend der Zurückzahlung verringert.
Nicht betroffen von diesem Urteil sind Bezieher von ALG II, dem sogeannten Hartz IV.
mfg
Getdown -
das trifft dann aber auf mich nicht zu weil ich ALG 2 erhalte
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