Hallo, ich habe mal eine frage bezüglich Hartz 4 und Bedarfsgemeinschaft.
Ich und meine Freundin wohnen seit 2007 in einer gemeinsamen Wohnung, wir haben eine kleine 2 Jährige Tochter und ich befinde mich derzeit in Ausbildung (3.Lehrjahr).
Mein Einkommen beträgt momentan:
183€ Waisenrente
177€ BAB
432€ Ausbildungsvergütung (345€ Netto)
Ausgaben:
351€ Warmmiete
150€ Kita Gebühren usw.....
Meine Freundin bekommt, bekam Hartz 4 in höhe von 597€ und zusätzlich haben wir das Kindergeld
in höhe von 184€ für unsere Tochter. Seit einen Jahr bekommt meine Freundin diese Leistung und musste beim letzten mal nur einen Fortzahlungsantrag ausfüllen, und bekam ebenfalls wieder 597€.
Heute bekamen wir den neuen Bescheid per Post, darin stand das sie als sonstiges Einkommen nunmehr 287€ hätte, und als Gesamtbetrag nurnoch 286€ zur Schicherung des Lebensunterhalts erhalte. Ist dies nun mein Einkommen was bei Ihr als sonstiges Einkommen angerechnet wurde, und warum bekomme ich dann auf mein Einkommen keinen Freibetrag? Im Bescheid steht irgendwas von überzuleitendes Einkommen des Partners? Ich verstehe das alles nicht so ganz, seit einem Jahr habe ich die selben Einkommensverhältnisse, wir sind seit 2007 als Bedarfsgemeinschaft bei der Arge gemeldet, wie kann denn sowas sein?
Mfg Belcat