Hallo, unsete Tochter ist 17 jahre alt, schulpflichtig und schwanger. Sie will mit Ihrem Freund, 20 jahre alt, berufstätig, zusammen ziehen. Müssen wir für Sie auser Kindergeld noch was zahlen ? Sie hat geredet von Unterhalt bis Ihrem 25. Geburtstag, weil Sie kein Ausbildung und kein Job hat. Vielen Dank für Ihre Rat.
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Da liegt das liebe Töchterlein aber leider ganz falsch, in erster Linie ist ab 6 Wochen vor der Geburt der Vater des Kindes für sie verantwortlich. Zwar müssen Eltern ihren Kindern bis 25 Unterhalt gewähren, aber hierbei habt Ihr das Bestimmungsrecht, eure Tochter hat kein anrecht auf eine eigene Wohnung.
Im großen ganzen darf Sie jetzt gar nicht ausziehen und den Unterhalt für sich und das Kind muß der Kindesvater bezahlen.
Geht mal mit der Tochter aufs Jugendamt da bekommt ihr Beratung was zu tun ist und auch das beste für das noch nicht geborene, eure Tochter is eh noch zu jung das Kind allein mit Freund aufzuziehen da dieser auch noch nicht sehr viel Lebenserfahrung hat.
Bietet lieber hilfe bei der Erziehung an wenn möglich, damit eure Tochter zumindest versuchen kann eine Ausbildung zu machen, wenn der Zwerg so 1Jahr alt ist. -
Vielen Dank Das hat uns sehr geholfen
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