Hausbesuch

  • Hallo allerseits,
    meine Freundin hatte gestern einen "netten Hausbesuch" vom Bezirksamt.


    Sie ist Aufstockerin, da das eigentliche Gehalt nicht ausreicht.
    Kenne sie seit 2 Monaten und habe eine eigene Wohnung. Da ich aber häufiger bei ihr bin, habe ich natürlich einige Sachen bei ihr. Von der Zahnbürste, über Schuhe, bishin zu Klamotten. Man muss ja schließlich seine Sachen auch mal wechseln und jedes mal nach Hause zu mir, muss ja auch nicht sein....


    Genau diese Sachen werden ihr jetzt höchstwahrscheinlich zum Vorwurf gemacht. Wie gesagt ich habe eine eigene Wohnung!


    Freundin ist völlig fertig, weil sie nicht weiß, was jetzt auf sie zukommt.
    Darf man als Aufstocker keine Freunde haben und ist somit vom normalen sozialen Leben ausgeschlossen?


    Hat jemand von euch ne Ahnung, wie die Arge da weiter verfährt, bzw. Sanktionen, Rückzahlungen, Strafen etc.


    Danke euch schon mal im voraus

  • Erst mal abwarten was ihr vor geworfen wird. Höchstwarscheinlich eine Lebengemeinschaft. Aber Du hast eine eigene Wohnung und kennst sie erst 2 Monate. Also kann man das noch keine Lebensgemeinschaft nennen. Und es kann Euch keiner verbieten ab und zu in Ihrer Wohnung auf zuhalten.

  • danke erstmal, das denke ich doch auch. aber man hört manchmal so viel mist, da kann man schon mal die nerven verlieren....
    man kann doch mal die freundin besuchen, oder etwa nicht?
    also erstmal widerspruch einlegen, wenn es soweit ist, richtig?
    wer veranlasst so einen hausbesuch eigentlich, ne ahnung?

  • Du kannst Deine Freundin besuchen. Ich denke es wird erst zu einer Stellungnahme von Deiner Freundin zwecks Lebensgemeinschaft kommen. Dann gibt sie an dass Ihr euch erst 2 Monate kennt, dass Du sie ab und zu besuchst und Du eine eigene Wohnung hast.