Hallo Zusammen,
ich bin von Zuhause zum meinen nun Ex Freund gezogen...
ich bin ja so auf Wohnungssuche, da ich keine eignende Möbel und co hab steht mir ja eine Grundausstattung zu.
Muß ich dies dann zurück zahlen? :(
Hallo Zusammen,
ich bin von Zuhause zum meinen nun Ex Freund gezogen...
ich bin ja so auf Wohnungssuche, da ich keine eignende Möbel und co hab steht mir ja eine Grundausstattung zu.
Muß ich dies dann zurück zahlen? :(
es fehlen so viele details (dein alter usw.)
wenn dualle bedingungen erfüllst, bekommst du erstausstattung und musst dies nicht zurückzahlen
Das ist mal wieder ne Formulierung, bei der ich einen dicken Hals kriiege.
"...STEHT MIR ZU..."
Du wirst es genau begründen müssen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Darlehen, also ist zurückzahlen angesagt, gewährt bekommen
@ Helo63 Das ist nicht richtig was du schreibst.Natürlich steht ihr eine Erstaustattung zu was soll sie denn sonst schreiben.Natürlich muß sie alle Kriterien erfüllen.Sie würde dann Geld bekommen was sie auch nicht zurückzahlen muß.
Die Erstausstattung steht dir zu, allerdings einmalig,d.h. solltest Du diese schonmal beantragt haben, dann bekommst Du nichts mehr!
Die Erstausstattung musst Du nicht zurückzahlen, in manchen Fällen gibt es Gutscheine, welche nur in einigen Läden eingelöst werden.
Bist Du unter 25 Jahre wird Dir die ARGE laut geltenden Recht Nahe legen zu Deinen Eltern zurückzuziehen. Es sei denn es sprechen schwerwiegende Gründe gegen einen Wiedereinzug. Solltest Du vor Deinem Auszug bei Deinen Eltern auch schon im Leistungsbezug gestanden haben und vielleicht noch ohne Zustimmung der ARGE ausgezogen sein, dann geht die Wahrscheinlichkeit einer Grundausstattung und die Kostenübernahme einer eigenen Wohnung gegen NULL.
Ich bin über 25 Jahre alt.
Bin nicht bei der ARGE, sondern beim Sozialamt, wegen arbeitsunfähigkeit.
Bedeutet Arbeitsunfähigkeit, dass Du Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII beziehst? Wenn dies so ist, kannst Du beim Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Leistungen oder ergänzende Darlehen beantragen . Das solltest Du aber mit Deinem Sozialamt absprechen.