Kurz zu Erklärung: bin Mutter dreier Kinder, 12, 14 und 15 Jahre alt. Meine Tochter ging letztes Jahr nach Berlin zu ihrem Vater, weil sie dachte dort wäre es besser. Aber naja, sie ist eines besseren belehrt worden. Bevor Rebecca nach Berlin ging zahlte mein geschiedener Mann 200 Euro Unterhalt für drei Kinder. Letztes Jahr beantragte ich die Beistandschaft für meine zwei Söhne weil er nur noch 50 Euro Unterhalt bezahlte. Laut Jugendamt wäre der Unterhalt ok.......Lach!!!
So, da ich ja jetzt weis das meine Tochter wieder kommt, rief ich wieder beim Jugendamt an......erschütterndes Ergebnis. 50 Euro wären immer noch gerechtfertigt, selbst wenn meine Tochter wieder bei mir lebt, da er nur 1200 Euro netto hat.
Ist das wirklich gerechtfertigt??? Ich ärgere mich nur, weil er mit seiner Freundin zwei Wochen Urlaub in Italien macht und ich könnte mir das gar nicht leisten mit den Kids in Urlaub zu fahren.
Was kann ich machen..?
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Hallo...wenn das Jugendamt so antwortet das 50 euro angemessen sind dann rate ich dir nehm dir einen Anwalt und klär es darüber...der wird dir weiter helfen
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50€ sind wirklich nicht ok bei 1200€. Es den er hat hohe Berufbedingte Aufwendungen, aber dem Rat von Lena kann ich mich nur anschließen. Du kannst beim zuständigen Gericht, einen Beratungsgutschein für 10€ beantragen.
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das ist wirklich wenig, mein mann muss seine exfrau für die zwei kinder 1/5 von lohn zahlen, heisst, finde beim 1200 euro lohn min. 250 euro als angemessen.
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Hallo
In der Regel hat er bei diesem Nettoeinkommen nen bisschen mehr zu bezahlen. Ihm bleibt eine Grenze von Euro900.- wenn er keinerlei sonstigen Abzüge geltend machen kann, wie z.B. Eine Finanzielle Anschaffung während der Ehe (Kredit etc.) dann muss er auf jedenfall mehr bezahlen. Alles was er über diese 900 Euro verdient muss er abgeben um den Kindesunterhalt sichern zu können. Dabei ist es egal wieviel Nebenkosten er sonst noch hat. Wenn er 700Euro Miete zzgl. Nebenkosten hat dann ist das sein Problem, hat er Kredite zu laufen oder Schulden die er aufgenommen hat ebenfalls sein Ding. Das ist dem Jugendamt egal. Um den Anwalt kommst du dann wohl nicht herum.
LG
Dampfross -
Hallo
In der Regel hat er bei diesem Nettoeinkommen nen bisschen mehr zu bezahlen. Ihm bleibt eine Grenze von Euro900.- wenn er keinerlei sonstigen Abzüge geltend machen kann, wie z.B. Eine Finanzielle Anschaffung während der Ehe (Kredit etc.) dann muss er auf jedenfall mehr bezahlen. Alles was er über diese 900 Euro verdient muss er abgeben um den Kindesunterhalt sichern zu können. Dabei ist es egal wieviel Nebenkosten er sonst noch hat. Wenn er 700Euro Miete zzgl. Nebenkosten hat dann ist das sein Problem, hat er Kredite zu laufen oder Schulden die er aufgenommen hat ebenfalls sein Ding. Das ist dem Jugendamt egal. Um den Anwalt kommst du dann wohl nicht herum.
LG
Dampfross
Die Rechnung die Dampfross aufstellt ist vollkommen falsch.
Von seinem Einkommen werden erst die Berufbedingten Aufwendungen abgezogen, in der Regel 5% vom Jahreseinkommen durch 12 monate( kann auch 5% übersteigen).Jetzt können noch Ehebedingte Schulden, Lebensversicherung und Private Rente mit 4% vom Brutto abgezogen werden, daraus ergibt sich das Bereinigte Netto und von diesem müssen Ihm 900€ verbleiben.Im schlechtsten Fall wäre sogar noch weniger drin.
Im Besten Fall ca. 510€ statt 450.
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