Ich habe eine frage vielleicht kann mir jemant helfen.
Mir muste duch einen Arbeitsunfall und einer spät folge meine linke Hand speif legen lassen müßen wegen sehr starken schmerzen (Mobeck Sudek im 3 Stadium und dann Arosen Hand und Fingergelenken).
Diese sachen bekam ich erst nach der Zertrümmerung meinen linken Handgelenk 1991 und 1994 die entgültige steif legung.
Ich bekam dann von der Berufsgenossenschaft bei 40% Mde nur auf meine linke Hand und da kommt noch einiges zu so das ich jetzt 60% Schwerbehindert bin mit Schwerbehindertem Ausweiß.
Nun meine frage da ich ja jetzt einen Körperlichen schaden für den rest meines lebens habe.
Ist es doch im sinne des Paragrafen Gemäs : Entschädigung gem.§ 253 BGB .
Laut §253 Leistungen,die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt werden,sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Das aufgrund einer Verletzung des körpers und gesundheit... . Darf darauf hin die Verletztenrente mit angerechnet werden auf Hartz4 ???