Kindergeld bei Hart4

  • Hallo, brauche dringend eine erfahrene Antwort. Folgender Sachverhalt: Ich musste meinen Sohn damals 18 Anfang 2008 aus der elterlichen Wohnung verweisen. Ab Juni 2008 ist er nun arbeitssuchend gemeldet und bezieht Hartz4. Laut Amt sollte er Kindergeld beantragen . Der Antrag war dann auch April 2009 durch und das Amt holte sich das Kindergeld rückwirkend zurück. Danach wurde das Kindergeld auf das ALg2 angerechnet welches er auch regelmässig erhielt Er hat es übrigens bei Antrag auf sich abzweigen lassen). Zwischenzeitlich gab es auch mal Kürzungen und Sanktionen. Nun schrieb die Familienkasse dass noch nicht über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann und zwar ab Januar 2009. Und er entsprechende Bescheinigungen einreichen soll. - Ansonsten müsste er das Kindergeld zurückzahlen! Nun ist es meines Wissens nach so dass es zwei verschiedene Punkte gibt zum Kindergeldanspruch für über 18 jährige. Einmal ausbildungssuchend bis 25 Jahre) - oder arbeitssuchend ( bi 21 Jahre). Und als solcher ist er auch auf seinen Bewilligungsbescheiden geführt.


    Nun hat der Mann vom Amt so ne komische Bescheinigung geschickt, in der nur der Februar 010- April 010 bescheinigt ist. Und dann steht da noch... Weiterhin wurde der Kunde darauf hingewiesen alle Bewerbungsbemühungen die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. einer Ausbildungsstelle nötig sind, nachzuweisen, so dass die Vorraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld erfüllt sind.


    Von 2009 ist da nicht im geringsten die Rede. Obwohl die immer schön angerechnet haben.


    Meine Frage ist nun in dem Kindergeld ratgeber steht: Bis 21Jahre besteht Anspruch wenn man bei einer Agentur als Arbeitssuchender gemeldet ist.Da steht auch nichts von Bemühungen nachweisen oder so) Er hat übrigens die Schule abgebrochen und es ist ein grosses Problem wieder Fuss zu fassen. Zum Arzt geht er nicht obwohl es meiner Meinung nach dringend nötig wäre ( psychische Probleme)


    Ich hoffe das ist jetzt nicht allzu verwirrend und jemand kann mir dringend antworten


    Danke im vorraus


    Habe übrigens morgen vor das abzuklären, aber ich hätte gerne eine erfahrene Antwort dazu

  • Hallo,


    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.


    ALG 2 bescheinigungen gehen immer nur für ein Jahr also entweder 09-09 oder 010-010. da der nachweis für 010 gefordert wurde is dieses auch so in ordnung, ansonsten bekommt ihr sohn doch auch bescheide zu geschickt, mit diesem kann er auch ganz leicht nachweisen das er 2009 auch die Leistung bezogen hat.


    LG

  • Bitte noch eine Frage; was ist wenn die Famlilienkasse aus dem Bescheid ersieht, dass der Status arbeitssuchend noch bis juli 010 läuft aber er seit mai für 3 monate kein geld erhält? kriegt er dann kein kindergeld mehr?vielen dank

  • litschi ,


    trotz sanktion ist er berechtigter leistungsempfänger gewesen. d.h. ihm stand das geld zu, was aber dann aufgrund der sanktionen nicht gezahlt wurde, interessiert der kindergeldstelle nicht. das ist eine andere leistungsabteilung wichtig ist der nachweis das er eigentlich im leistungsbezug war.