U25

  • Hallo, nun habe ich eine andere Frage. Also, ich bekomme Hartz4, mein Sohn lebte damals bei mir in der Bedarfsgemeinschaft, da war er 19 Jahre alt. Er zog dann aus, weil er einen Vollzeitjob als Bäcker hatte und er alles selber bezahlen konnte.Nun wurde er arbeitslos, er ist jetzt 20 Jahre alt. Vom ALG1 kann er nicht leben, ca. 400€, und deshalb war er bei der Arge wegen ALG2. Diese sagte aber, er müsse zurück zu mir. Aber ich habe mittlerweile eine kleinere Wohnung. Kann die Arge nun verlangen, dass ich mir eine grössere Wohnung suche und mein Sohn zu mir muss. Der Antrag von meinem Sohn wurde abgelehnt, ist das rechtens? Wo mein Sohn auszog da hatte er ja einen Vollzeitjob. Danke für Antworten.



    LG

  • Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und diesen damit begründen das dein Sohn einen eigenen Haushalt führt da er ja gearbeitet hat und auch zu Dir nicht zurück kann da die Wohnung zu klein ist und dir einen neuer Umzug eigentlich nicht zugemutet werden kann.Notfalls müßtet ihr einen Anwalt nehmen.