Hinzuverdienst

  • Hallo, ich hätte eine Frage. Mein Sohn und sein Freund tragen zusammen Zeitungen aus und verdienen zusammen 180€, also jeder dann nur 90€. Der Vertrag mit der Zeitung läuft auf den Namen von meinem Sohn, der nun Hartz4 bekommt. Wie wird das nun von der Arge angerechnet? Der Freund kann ja bestätigen dass er auch die Zeitung mit austrägt und die Hälfte des Geldes bekommt. Wie wird die Arge das jetzt berücksichtigen, wird sie meinem Sohn das ganze Geld anrechnen oder nur die Hälfte, die er ja auch verdient? Vielen Dank schonmal im voraus.


    LG gacze

  • in der Regel gilt im alg 2 das, was tatsächlich passiert; setzt man aber einen anschein (hier nur ein arbeitsvertrag), muss man beweisen, dass es anders ist; das ginge hier viell. mit bestätigung des arbeitgebers und andere zeugen sowie durch eignen versicherung


    dann wird jewils nur 90 Euro angerechnet, was wegen des freibetrages für das alg 2 ohne belang ist