Wohnungsablehnung mit einem für mich unglaublich frechem Schreiben!

  • Hallo nochmal alle zusammen



    Gestern bekam ich nun endlich die Ablehnung für die Wohnung die ich unbedingt beziehen möchte.


    Gestern war die Frist von 4 Wochen genau vorbei und ich bin platt was für eine Begründung in ihm steht!


    Der erste Punkt ist dass sie meinen nun 10 Wochen alten Sohn immer noch nicht mit einberechnet haben und uns als 3 Personen Haushalt zählen.
    Demzufolge dürften wir 542 Euro Brutto warm haben.
    Nun ist es aber so, dass der kleine da ist und wir ja so ich es richtig verstanden habe, eine Miete von 619 bruttowarm haben dürften.


    Ich schreibe die Begründung nun so ab wie ich sie hier vorliegen habe.


    Nicht nur das ihr Wohnungsangebot vollkommen unangemessen ist (444,00 Euro angemessen) sondern auch selbst wenn Sie eine Angemessene Wohnung finden sollten,sehe Ich keinen Grund weshalb Sie sich in ihrer alten Wohnung bleiben können.Die von Ihnen angegebenen Gründe sind auf jeden fall keine wichtigen Gründe um umzuziehen (im Interesse der Versichertengemeinschaft).Sofern Ihre 65 Quadratmeter Wohnraum nicht ausreichen oder Sie einen Rückzugsraum für sich möchten schlage Ich beispielsweise Trennwände oder ähnliches vor,um einen Bereich für sich zu schaffen,jedoch ist ein Umzug aus diesen Gründen nicht erforderlich.


    Bitte informieren Sie mich umgehend über den Abschluss des Mietvertrages.
    Beachten Sie bitte, dass zur Neuberechnung Ihrer Grundsicherungsleistungen die unverzügliche Abgabe des Mietvertrages erforderlich ist.


    Nicht nur dass dieses Schreiben voller Rechtschreib und Grammatikfehler ist(und ich bin auch kein Genie)nein die ganze Berechnung stimmt so nicht. Vollkommen unangemessen ist die Wohnung nämlich nicht, wenn sie richtig berechnet worden wäre.
    Wir wohnen hier zu 4 das heißt 2 Mädchen im alter von knapp 7 und knapp 9 Jahren und einem 10 Wochen altem Baby.
    Die Mädchen leben beide jeweils in einen 10 qm großem Zimmer.
    Zusammen kann ich sie nicht in ein solch kleines Zimmer ferschen und mein Zimmer hat gerade 18 qm in dem alle Schränke stehen damit die Mädels etwas Platz haben!


    Was soll ich nur machen?
    Sozialgericht?
    Abgeordnetenhaus?


    Wer kann mir helfen?
    Wie schreibe ich diesen Widerspruch?
    Schreibe ich überhaupt einen?


    Ganz liebe Grüße und Danke fürs lesen bis hier


    Jamila1805

  • In welchem Bundesland wohnst du? Es ist dem Grunde nach nun mal leider wirklich so, dass (in der Regel) für Säuglinge noch kein weiterer eigener Wohnraum anerkannt wird, aber langfristig werden sie dir den sowieso gewähren müssen. Ich weiß jetzt nicht, wann genau das sein wird, aber das kannst du durch ein Telefonat bei der Hotline erfragen. (Jedenfalls haben wir hier auf unseren Bescheiden unten eine Rufnr. - Hotline -, bei der wir allgemeine Auskünfte erhalten; an den jeweiligen "Sachbearbeiter" kommt man nicht ran - absolut nicht). Aber bitte, solltest du dort anrufen, versuche das von einem anderen Anschluß zu tun; ich habe festgestellt, dass - wenn beispielsweise "ich" - dort anrufe, kaum noch meinen Namen sagen muß; ich bin anhand meiner Rufnr. zu erkennen.


    Das ist das Eine. Aber -und jetzt das große Aber: Langfristig - und das wird nicht mehr lange sein, werden sie dir größeren Wohnraum zugestehen müssen, weil diese Richtlinie "Säugling ..." dann ja nicht mehr greift. Daneben aber würde ich unabhängig von dem Ganzen jetzt schon mal "Widerspruch" einlegen. Nachfolgend mal ein Ausschnitt aus dem Forum hier unter "angemessener Wohnraum":


    Zitat: "Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).


    Allerdings, wie du siehst, ist das ein älteres Urteil und leider auch keine höchstrichterliche Entscheidung (also bundesweit geltend), aber dennoch - erst einmal hast du dies als Begründung. Daneben mach "denen" doch klar, dass du über kurz oder lang (den Zeitpunkt in etwa weißt du dann durch den von mir vorstehend genannten Anruf), ohnehin umziehen wirst - mußt.


    Viel Glück, nimm es so nicht hin. Gruß. Lirafe

  • ich habe (mangels zeit, sorry) nur flüchtig gelesen), das von lirafe verwendete urteil kenn ich (oft verwendet) und passt, also wird der rest schon stimmen :D


    also müsst ihr widerspruch einlegen und einstweilige anordnung (kurze frist) beantragen, wenn von arge abgelehnt, eilverfahren bei gericht einleiten


    bedauerlicherweise ist das urteil des lsg nb wirklich eines der seltenen, dass für die personenfrage so konkret ergangen ist
    aber es gibt zur frage der umzugsgenehmigung noch urteile, die zumindest erklären, dass bei nachwuchs umzug (größere wohnung) notwendig ist; die sind freilich hier als argumentstionshilfe verwendbar:


    LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.10.2008, L 8 B 299/08; LSG Berlin-Brandenburg vom 24.8.2007, L 28 B 1389/07 AS ER

  • Ich Danke euch ihr beiden!


    Ich habe nun gestern den Schritt gewagt und bin zum Amt gewackelt.(Ich lebe übrigends in Berlin)
    Früher ging ja leider nicht weil wegen Feiertage und geschlossen)
    Die Frau war sehr nett doch gab mir ganz klar zu verstehen das ich die Wohnung nicht bekommen werde, weil sie über dem Satz liegt!
    Als ich auch ihr nochmal erklärte, dass ich die Differenz gern allein zahlen würde, sagte sie achso das macht natürlich alles etwas leichter!


    (Nun teilte ich ihr auch mit das ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe, weil die Vermietung nicht wartet bis das Amt mal etwas endscheidet.)


    Das mein kleiner noch nicht angerechnet werden würde, ist ihr ein Rätsel, denn mit Geburt hat er mit einbezogen zu werden.Nun hat sie irgendein Schreiben an den Teamleiter fertig gemacht das innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden muss.


    Heute also werde ich auf Anraten dieser Dame zum Anwalt gehen und mal schauen was der so sagt.
    Um 12.00 Uhr ist der Termin
    Ich hoffe so sehr das ich es schaffe das die Menschen vom Jobcenter mir wenigstens die 619 bruttowarm zugestehen damit ich ein bissel mehr Frieden für mich habe!
    Drückt mir mal die Dauemn
    Liebe Grüße
    Jamila1805

  • Hallo hat schon mal jemand seine Stromkosten nachweisen müssen?
    Aber der Reihe nach.
    lebe von ALG 2
    46 m² 300 € warm
    Vermieter ist meine Mutter der die Wohnung gehört.
    Weil es einfacher ist haben wir 300 €-pauschal vereinbart. (also keine extra Nebenkosten)
    bisher gab es damit keine Probleme.
    Neuerdings verlangt man den Nachweis meines Stromverbrauches.
    Was habe ich zu erwarten?
    der Verbrauch ist wirklich sehr ,sehr niedrig.
    Danke

  • Hallo,
    meines Erachtens verlangen die sowas, wenn die sich nicht sicher sind das man auch wirklich dort wohnt. Aber anhand der Stromkostenabrechnung können die sehen ob man strom verbraucht und ob das in etwa einer bewohnung üblich ist.


    Also normal wollen die sowas nicht sehen, zumal die Kosten ja auch nicht übernommen werden. Entweder du fragst mal höflich nach wozu die das sehen wollen, oder dir ist es egal und du zeigst denen das einfach.


    LG