Folgende Fakten:
Im Dezember 2008 Kündigte unser damaliger Vermieter auf Eigenbedarf unsere (seit 2000) bewohnte Wohnung. (2. Familienhaus).
Im Februar 2009 zogen wir mit Genemigung der Arge in unsere "neue" Wohnung. Die Wohnung war frisch renoviert. Im September 2009 mussten wir starken Schwarzschimmelbefall im Kinderzimmer und Schlafzimmer feststellen. Nach Rücksprache des Vormieters war gerade das der Grund des Auszugs.
Diverse Gutachten und Rechtstreite wurden vom Vormieter geführt. Ergebniss ist ein Baumangel des der vermieter NICHT beseitigen will.
Also soweit so gut
Wir teilen der Arge die Mietmängel mit und schlugen eine Mietkürzung vor.
Daraufhin bekamen wir einen hausbesuch seitens der Sachbearbeiterin und einer 2. Person (unbekannt).
4 wochen ohne Ergebnis.
Da sich seitens der Arge nichts getan hat, haben meine frau und ich uns um andere Wohnräume gekümmert. Zumal unser Kinderarzt starke bedenken geäussert hat weiterhin die Räume unabhängig von der Mietkürzung zu bewohnen.
Siehe da, wir haben eine neue Wohung gefunden. Ebenso gross wie die "alte" und bis auf den letzten Cent genauso teuer.
Unsere Sachberabeitering teilte uns nach abgabe der Vermieterbescheinigung und Antrag auf Wohnraumwechsel mit, das die "neue" Wohnung berücksichtigt werden könne.
Diese Wohnung muss allerdings renoviert werden. Also wieder ein Gespräch mit der Sachbearb.
Jetzt der Hammer, die Wohnung sei genemigungsfähig, man stimme dem Umzug jedoch nicht zu.
Würde aber im Fall des nichtgenehmigten Umzugs ein Darlehen für die Umzugskosten und Renovierungen i.H.v 1000€ zu 75€ Raten anbieten.
Schön dachte ich, zugestimmt geld bekommen angefangen zu renovieren.
Jetzt teil die Arge jedoch mit das wir in eine nichtgenehmigte Wohnung umgezogen seien und somit keinen Anspruch auf die Übernahme der vollen Nebenkosten haben. Es werde nur die Höhe der nebenkosten der "alten" Wohnung übernommen. Insbesondere geht es um Heizkosten diese waren in der "alten " Wohnung mit 60€ monatlich angegeben wir hatten eine Nachzahlung von 290€. Für die "neue" Wohnung würde man nicht für Heizkostennachzahlungen aufkommen ....da der UMZUG nicht genehmigt worden sei.
vielen Dank für eure geduld.................
könnt Ihr helfen???? Tipps oder weiteres??
Achso wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten^^