Hallo,
also...vorsicht wird was länger...
Ich bin 21,hab eine 18monate alte Tochter und beziehe Hartz IV. Ich wohne noch im Haushalt meiner Mutter und diese hat bis März 2009 (da hab ich Abitur gemacht ) mein Kindergeld einbehalten als Unterkunftskosten...
Nach meinem Abitur hab ich kein Kindergeld mehr bekommen,daher hab ich meiner Mutter das von meinem Regelsatz bezahlt. Hab jetzt nur gelesen, dass das eigentlich auch von der ARGE übernommen wird...
Kann ich da ne Nachzahlung von verlangen? Oder ist das nicht rechtens? Wäre super wenn mir da jmd helfen kann,auch nen Gesetzestext oder sowas...
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normalerweise erhälst du wohnkosten. die hättest du freilich beim amt angeben müssen.
je nach umständen würde ich aber, wenn du die zahlung nachweisen kannst, rückwirkende überprüfung beantragen -
ja die haben ja bei de kindergeld damals zugestimmt, dass das meine mutter behält,also denk ich das die da eig nix gegen sagen können?!
und also nachweiß werden vermutlich nur kontoauszüge oder so was helfen oder? ich hab es ihr nämlich bar gegeben..und wenn ich das jetz noch nachträglich iwie schriftlich mache? -
beweismittel sind z. B.:
urkunden (kontoauszüge usw.)
zeugen (Mutter)Antrag schriftlich: Ich bittte um Überprüfung der bisherigen Bescheide und Berücksichtigung der Wohnkosten in Höhe von ..., die ich seit ... an meine Mutter bezahle.
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