Hallo, mein Mann bekommt wenig Rente, für Grundsicherung aber 17€ zuviel. Deshalb sollte ich nur für mich selbst Hartz4 beantragen. Bei uns leben noch 2 Vollzeitpflegekinder, für die wir auch Vormund sind. Für einen ehemaligen Pflegesohn (100% behindert) bin ich Betreuerin, er lebt in einer Einrichtung. Wir bekommen für ihn u. die PK Kindergeld, also für 3Kinder. Ich bin noch geringfügig beschäftigt monatl. 256,-€. Was darf als Einkommen angerechnet werden? Die 2 Pflegek. gehören nicht zur Bedarfs- sondern zur Haushaltsgemeinschaft. Bis jetzt bekommen wir Wohngeld, wobei die Wohngeldstelle den Erziehungsbeitrag zur Hälfte zum Einkommen anrechnet. Bei Hartz4??
Vom Kindergeld wird beim JA für die 2 PK jeweils 1/4 angerechnet. Für den Ältesten in der Einrichtung zahlt die Kindergeldkasse den vollen Betrag an uns, davon zahlen wir sein Taschengeld u. zusätzliche Aufwendungen . Er gehört weder zur Bedarfs- noch zur Haushaltsgem. Seinen Bedarf in der Einrichtung deckt der Bezirk.
Die Sachbearbeiterin sagt auch dass für die Wohnung für mich 1/4 der Katmiete gerechnet wird (wir zahlen für eine 4-Zi.Whg. 92qm 670,-€ warm . Nebenkostenabrechnung (970,-€) erhielten wir eine Woche vor Antragstellung, wird deshalb nicht übernommen.
Einen Bescheid habe ich noch nicht, bin aber gespannt wer kennt sich aus???
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