Arge weigert sich die Schuldzinsen weiterhin in der bisherigen Höhe zu übernehmen

  • Hallo zusammen benötige Hilfestellung,


    also bin völlig ratlos, habe vor einer Woche meinen Weiterzahlungsantrag gestellt und bekam gestern die Antwort das meine Zinsen für mein Haus nur noch 6 Monate in der bisherigen Höhe gezahlt werden, danach hätte ich mit einer Kürzung zu rechnen!


    Aber zu den Fakten zuerst zur Größe bewohne als Einzelperson ( geschieden) mein ehemaliges Elternhaus Wohnfläche ca. 75 Quadratmeter....


    Was ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte ist das diese Größe als angemessen gilt laut Bundessozialgerichtsurteil Einzelperson bis ca 80 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche...


    Da ich mein Elternhaus renovieren musste seinerzeit, benötigte ich ein Darlehen daraus habe ich eine Zinsbelastung von 420 Euro zu tragen, diese wurden auch bisher von der Arge geleistet.


    Nun argumentiert die Arge das die Zinsen unangemessen wären und teilt mir schriftlich mit:


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    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    hier: Angemessener Wohnraum § 22 Abs. 1 SGB II


    gemäß § 22 SGB II können Leistungen für die Unterkumft und Heizung in der tatsächlichen Höhe übernommen werden, soweit diese angemessen sind.(...)


    Ob der Wohnraum angemessen ist, richtet sich nach Größe der Wohnung der Anzahl der darin lebenden Personen und der zu zahlenden Kaltmiete (...)


    Bezüglich der Wohnungsgröße ist festgelegt das bei einer Person eine Wohnung von 50 qm als angemessen gilt (...)


    In Ihrem Fall ist somit eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 50 qm angemessen.
    Die angemessene Kaltmiete/Zinsen wird nach den Vorgaben des entsprechenden Mietspiegels der Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung errechnet.
    Aufgrund der von Ihnen vorgelegten monatlichen Zinsbelastung bei Antragstellung haben wir festgestellt, das die Kosten der Unterkunft in Ihren Fall nicht angemessen sind.


    Laut den uns vorgelegten Unterlagen beläuft sich Ihre monatliche Zinsbelastung auf 420,00 €..


    Die Vorgaben des Mietspiegels des ...... sehen für Ihren Ort ..... einen Quadratmeterpreis von 6,00 € als Obergrenze vor....


    Somit errechnet sich eine angemessene Übernahme der Zinsen in Höhe von 300,00 € (50m2 x 6,00€)


    Wir emphelen Ihnen somit, sich umgehend bei Ihrer Stadt-oder Verbandsgemeindeverwaltung als wohnungssuchend eintragen zu lassen bzw. einen Wohnungsberechtigungsschein zu beantragen.


    // Dann: //


    Wir weisen darauf hin, dass Sie darüber hinaus verpflichtet sind, sich auf dem freien Wohnungsmarkt um entsprechenden Wohnraum zu bemühen und uns Ihre diesbezüglichenAktivitäten auf Anforderung nachzuweisen....


    (...)


    Aufgrund der o.g. Gründe werden wir ab dem 01.12.2010 nur noch die angemessenen Kosten übernehmen....


    Mit Bla Bla Bla etc.pp


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    Also wenn ich nun den Mietspiegel veranschlage in Höhe von 6,00 € und mich auf das Bundessozialgericht beziehe das einer Einzelperson bei einem Haus bis ca 90 Qudratmeter als angemessen zubilligt komme ich schon höher als die 420 € Zinsbelastung....


    Zudem ist das Eigentum doch geschützt soweit ich unterrichtet bin und wenn ich umziehen würde wäre das auch mit erbeblichen Unkosten für mich sowie der Arge verbunden.


    Mein Haus hat einfachste Austtattung nur waren erbebliche Investionen nötig ( Heizung - Strom etc.pp ) damals war ich ja noch verheiratet und auch soll das Haus mein Altersruhesitz sein bin jetzt schon in einem Alter wo das mittelfristig eintreten wird...


    Ein Verkauf wenn ich es überhaupt verkaufen könnte Stichwort Krise würde mich ruinieren um das mal so drastisch zu formulieren.


    Auch habe ich nicht weit zu meiner Arbeitsstätte bin zudem Aufstocker und ob ich eine Wohnung innerhalb des Spiegels finden würde zudem fraglich müsste also weiter wegziehen.


    Deshalb meine Frage liege ich in meiner Annahme richtig? das die Arge mir weiterhin die Zinsen zahlen müsste so bisher oder aber hat die Arge recht in Ihrer Argumentation?



    Anmerkung: Da die Zinsbindung Ende Juni ausläuft und meine Schuldzinsbelastung sinken würde habe schon die Zusage der Bank und die Vertragsunterlagen allerdings noch nicht von mir unterschrieben würde sich meine Schuldzinsbelastung weiter reduzieren!


    Aber es geht mir primär darum ob die Einschätzung der Arge zutreffend ist was ich nicht so sehe, nun habe ich nach einen Termin bei der Leistungsabteilung über den Callcenter der Arge ersucht und warte noch auf einen schriftlichen Termin...


    Versuche es erst mal so zu handeln ehe ich den Klageweg beschreiten muss was mir widerstrebt....


    Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet und mir vielleicht Tipps und Verweise zu den in Frage kommenden Gerichtsurteile mitteilen könntet auch um meine Argumentation untermauern zu können!


    Besten Dank im Voraus


    RudiRatlos

  • Solchen Brief hat eine Freundin von mir auch bekommen. Du must hier unterscheiden:


    Einerseits stimmt es, dass die (bei Eigentum) zulässige Größe höher ist, als bei Mietwohnraum.
    Das Andere aber ist die zulässige Höhe der von den Ämtern zu übernehmenden Wohnkosten; hier sollen künftig Eigentümer nicht mehr übervorteilt werden, also nur noch den Satz erhalten, den auch andere Hilfebedürftige bekommen, die in Mietwohnungen wohnen. Da dies so meiner Meinung nach noch nicht allzu lange praktiziert wird, weiß ich auch kein "Urteil", könnte mir aber vorstellen, dass man in diesem Fall "nicht" gewinnt.


    Auch meine Freundin wurde aufgefordert, sich Wohnraum zu angemessenen Kosten zu suchen und die Suche nachzuweisen; auch sie würde bei Verkauf "hinten `runterfallen" und wäre auf ewig verschuldet. Es bleibt nur die Möglichkeit, dem Amt "nachzuweisen", dass die über dem zulässigen Betrag liegenden Kosten gedeckt werden können. Da die wissen, dass das für einen H - IV-Bezüglicher unmöglich ist, wird das schwer sein. Möglicherweise hilft hier ein "Untermietvertrag" mit jemandem, der die Differenzkosten deckt, so dass du in deinem Haus bleiben kannst. Mithilfe der zusätzlichen Mieteinnahme (beispielsweise) sollte das gelingen.


    Ansonsten - wie gesagt - bleibt wirklich nur der Klageweg; einen Versuch ist es allemale wert und selbstverständlich solltest du hier in dem Fall dann einen "Fachanwalt" für Sozialrecht wählen. Alles andere führt zu nichts. Wer in deiner Region "Fachanwalt für Sozialrecht" ist, erfährst du bei der zuständigen Anwaltskammer bzw. via Internet.

  • man muss nicht unbedingt einen Fachanwalt für sozialrecht nehmen; und selbst solch ein fachanwalt und lehrbeauftragter hat schon manches unding zustande gebracht, was durch einen nichtfachanwalt ausgebügelt werden musste, besser ist danach zu fragen, ob er sich im bereich alg 2 auskennt und erfahrung hat
    aber die klage ginge auch ohne anwalt, denn es ist nur fraglich, wie zu berechnen ist; und da gibt es chon urteile vom bsg,


    und nun zum kern: das Bundessozialgericht (BSG) sagt:


    Bei einem selbstgenutzten, mit Schulden belasteten Eigenheim stellen Zinszahlungen Unterkunftskosten dar, die grundsätzlich vom Jobcenter übernommen werden müssen. Die Zinszahlungen dürfen aber nicht unangemessen hoch sein. D. h. es wird mit einer angemssenen mietwohnugn in Bezug gesetzt.


    Ob die Berechnungen stimmen und eventuell ein Härtefall vorliegt, kann hier nicht gesagt werden.


  • Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und entschuldigung das ich mich jetzt erst melde habe nicht immer die Möglichkeit online zu gehen.


    Habe bis Dato noch keinen Termin von der Arge erhalten aber angenommen Das Du Recht hast ist das nichts anderes als eine Enteignung auf dem Schleichweg denn die Tigung muss ich ja weiterhin selbst tragen.....


    Denke mal das ich jetzt ruiniert bin


    Die Tigungsleistungen müssen wir Eigentümer ja ohnehin aufbringen das leuchtet mir ja noch ein Stichwort Vermögensaufbau aber die Schuldzinsen wurden eigentlich immer übernommen erinnere mich noch genau an die Worte der Kanzlerin damals die SchuldZinsen werden übernommen....


    Nunja werde versuchen zu kämpfen aber so langsam bin ich des Kämpfens müde


  • Hallo auch Dir ein Dankeschön für Deine Antwort so schnell steigt man in diesem Land ab von wegen Vorsorge für das Alter aber wie ich schon oben schrieb und die Größe die mir das BSG zubilligt und das mal dem Mietspiegel nehme liege ich mit der Schuldzinsbelastung unter diesen Satz.....


    LG

  • Ich habe ganz frisch meinen ALGII-Bescheid und sehe das Problem der Schuldzinsen-Frage vs. angemessene Kaltmiete genauso. Bis jetzt sind wir zu viert, so dass nach den 6 Monaten die Differenz zwischen angemessener Kaltmiete und Schuldzinsen nur 88,-- beträgt, aber nachdem einer aus der Bedarfsgemeinschaft auszieht, vergrößert sich die Differenz auf 171,--. Also machen wir uns mit dem Gedanken vertraut das Haus zu verkaufen.


    Text aus meinem Bescheid:
    "Ihnen obliegt es die Aufwendungen für die Unterkunft durch einen Wohnungswechsel auf eine angemessene Höhe zu senken. Lassen sich die Kosten der Unterkunft nicht senken (z. B. durch Umzug, durch Untervermietung usw.), fordern wir Sie auf, darzulegen, dass eine andere, bedarfsgerechte, kostenangemessene Unterkunft im Bedarfszeitraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden bzw. trotz ernsthafter und intensiver Bemühungen nicht auffindbar oder eine vorhandene Unterkunft innerhalb der Mietobergrenze nicht zugänglich ist."


    Der Nachweis der ausreichenden Bemühungen beträgt 10 Nachweise pro Monat!
    Bis zum 31.12. muss ich schon meine Bemühungen mitteilen.


    Als Schlusstext steht im schreiben, das ich beachten soll, dass ich nicht verpflichtet bin, umzuziehen...aber das nach Ablauf der 6 Monate nur noch der verminderte Mietsatz bezahlt wird.


    Jetzt meine Fragen / Unsicherheiten: Ich weiß bloß nicht, wie ich:
    a) mindestens 10 Wohnungen pro Monat anschauen soll und gleichzeitig
    b) mindestens 10 Bewerbungen pro Monat für die Integration in den Arbeitsmarkt schreiben soll
    c) den Umzug bezahlen soll (oder zahlt die Arge das?)


    Außerdem bleibt da noch das praktische Problem, dass ich, wenn ich einen Käufer für das Haus habe, ja nicht parallel schon eine Wohnung haben kann (kein Geld da). Oder die Wohnung ist früher vorhanden, als der Käufer fürs Haus. Und alles noch mit vorheriger Zusicherung des Sachbearbeiters.


    Vielleicht hat jemand Tipps oder Ideen, wie ich das organisieren kann?


    Grüße
    Papiertiger