Rückzahlung gerechtfertigt???

  • Hallo.


    Ich wollte eigentlich mich hier erkundigen, ob ich mein Gehalt für meine neue Arbeit zurück zahlen muss. Habe ab 01.06. eine neue Arbeitsstelle und werde wohl zum Ende des Monats mein erstes Geld bekommen. Habe aber in anderen Beiträgen gelesen, das ich dies wohl muss. Tja wohl nicht zu ändern. Wahrscheinlich werde ich aber dann trotzdem noch Hartz IV bekommen. Prüfe im Moment ob Wohngeld oder weiter HartzIV besser wäre. Aber nun meine Frage, habe da was gelesen von Eingliederungshilfe oder so. Zahlt die jedes Bundesland? Und die kann ich wenn wohl nur bekommen wenn ich mich von der Maßarbeit verabschiede???


    danke Gruß mela

  • Du kannst Einstiegsgeld beantragen, wenn du eine SVpflichtige Tätigkeit von mehr als 15Std./Wo. annimmst. Wichtig dabei ist, das VOR ARBEITSBEGINN der formlose Antrag gestellt wird, sofern kein Termin möglich ist.

  • [..Danke für die Antwort!!!


    Nun was anderes. Erst nach Nachfrage wurde mir von dem Einstiegsgeld erzählt. Unmöglich sowas... Wird dieses auch auf Wohngeld angerechnet??? Weiß das einer?


    Herzlichen dank..


    Gruß..]


    Da müßtest Du nachfragen, ich weis nur, das es bei ALG II NICHT angerechnet wird.

  • Hallo Bine...


    Tja leider ist der Herr beim Wohngeldamt überlastet. Er kann das so nicht sagen, muss sich das erst ansehen. Bei der Maßarbeit bin ich jetzt eh raus. Brauche dieses Einstiegsgeld auch nur zum Überbrücken für den ersten Monat. Man ist das kompliziert, wenn jeder nur Ahnung von seinem Thema hat. Da hat man Arbeit gefunden und kann sich garnicht mehr richtig drüber freuen.


    Gruß

  • Hallo advokat,


    Beides gleichzeitig zu bekommen geht wohl doch nicht. So werde ich jetzt nächste Woche dieses Einstiegsgeld beantragen für erstmal sechs Monate, denn das ist mehr als ich Wohngeld bekommen würde. Und wenn ich da schriftlich was drüber in der Hand habe, dann gehe ich zum Wohngeldamt und halte denen das unter die Nase. (Denn er selber weiß wohl nicht mal was Einstiegsgeld ist, daher kann er mir nicht sagen ob ich damit vom Wohngeld ausgeschlossen bin.) Aber ich selbst glaube nicht, das ich die Zeit über Wohngeld bekommen kann, denn dieses Einstiegsgeld steht ja im SGB II § 16 und daher eine Hartz IV Leistung denke ich und somit vom Wohngeld ausgeschlossen. Aber wenn ich mehr weiß, gebe ich bescheid, falls der eine oder andere mehr darüber wissen möchte.


    Liebe Grüße und genießt alle das schöne Wetter


    mela