Arbeitslosengeld während Überbrückungszeit Bachelor -> Master

  • Hallo liebe Community,


    so langsam geht bei mir das Studium (Bachelor FH) zu Ende (Mitte August) und ich bin am überlegen, wie es danach weitergehen soll. Geplant ist, dass ich ab Mitte Oktober an einer universität das Masterstudium absolviere. Derzeit beziehe ich Bafög und werde dies auch noch bis August bekommen. Auch stehe ich einer Weiterförderung im aufbauenden Masterstudiengang erfreulich gegenüber.


    Nun zu meinem Problem: Ich muss den Monat September finanziell überbrücken, da ich in diesem Monat kein Bafög bekomme.


    Hierzu ein paar Fragen:
    1. Ich habe vor dem Studium (bis einschließlich august 2007) gearbeitet und auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt (3 Jahre Ausbildung + 15 Monate als Angestellter). Ich habe mich auch damals extra einen Tag lang arbeitssuchend gemeldet, um irgendwelche zeiten zu verlängern, die ich Anspruch habe. Genaue Gründe weiß ich aber heute nicht mehr, ist einfach zu lange her! :( Hier ist jetzt aber die Frage, habe ich nach den 3 Jahren noch anspruch auf Arbeitslosengeld?


    2. Wenn nein: kann ich dann HARTZ IV beantragen? was würde hierbei bezahlt werden?


    3. Wird meine Krankenversicherung gezahlt?
    meine größte Angst ist, dass ich für den einen Monat nicht krankenversichert bin, da ich Ende August aus der studentischen KKV rausfliege und erst im Oktober als Student wieder aufgenommen werde.


    4. Wenn ich Leistungen beziehe, ist es mir dann erlaubt das Land zu verlassen? Ich plane nämlich schon seit längerer Zeit im englischsprachigen Ausland den TOEFL-Test (3 wochen) zu absolvieren, da dieser Voraussetzung für das geplante Unistudium ist.


    So, ich hoffe ich habe nun alle wichtigen Fakten hier genannt und hoffe darauf, dass Ihr mir mit ein paar antworten weiterhelfen könnt.


    Liebe Grüße


    Studident

  • Hallo,


    zu 1.) Anspruch auf ALG I bestehe nach kurzer Durchsicht hier wohl nicht, da die hier anfallenden Anwartschaftszeiten außerhalb der Rahmenfrist liegen (am Besten nochmal kontrollieren, ob nicht vllt andere Zeiten gegeben sind, die innerhalb der Rahmenfrist als Anwartschaftszeit gelten).


    zu 2.) Es bestünde - sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen vorliegen - wohl Anspruch auf ALG II (umgangsspr. Hartz IV). Die verlinkten Texte geben auch Aufschluss über die Leistungen.


    zu 3.) Die Krankenversicherung wird beim Bezug von ALG II übernommen.


    zu 4.) Das wäre im Vorfeld mit dem zuständigen Träger zu klären und von diesem am Besten schriftlich bestätigen zu lassen. Grundsätzlich besteht eine Art "Anwesenheitspflicht"....


    Gruß,


    Philipp