Guten Abend,
also,ich war im februar diesen jahres im krankenhaus um einen medikamentenentzug zu machen.
habe das selbstverstaendlich der arge mitgeteilt.danach folgte eine therapie ueber 3 monate.
stehe jetzt wieder der arge zur verfügung,was ich am montag meiner sb telefonisch mitteilte.
sie sagte das die Eingliederungsvereinbarung erneuert werden muss und sie mich dann gleich in
einen eurojob vermitteln will.das einzige was mich etwas irritierte war die frage von ihr ob ich mich dazu in lage fühle einen eurojob zu machen.ich gab ihr erstmal keine antwort darauf und sagte das wir das besprechen
können wenn ich dann bei ihr bin.und nun zu meinen fragen.
muss man diese eingliederungsvereinbarung grundsätzlich unterschreiben ?
welche folgen hat es(ob mit oder ohne begründung) wenn ich die unterschrift verweigere ?
und was passiert wenn ich ihr z.b. sage das ich mich nicht dazu in der lage fühle einen euro-
job zu machen ?was soviel wie .ich bin noch nicht clean ich nehme nur das zeug zur zeit nicht,
aber was in stresssituationen jeder zeit wieder passieren kann.heisst.
ich sag schon mal dankeschön
gruss verona